Beim Online-Bahncard-Kauf gilt EU-Widerrufsrecht
Auch beim Kauf einer Bahncard 1. Klasse gibt es für Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. So, wie bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen üblich, müssen Sie bei Widerruf keine Gründe angeben. Darüber muss die Bahn besser aufklären, hat der EuGH entschieden. Grundsätzlich müsse die DB muss ihre Kunden beim Online-Kauf der Bahncard besser über ihre Rechte aufklären. Der Online-Kauf fällt unter die EU-Richtlinie 2011/83/EU.
Fazit: Der Kauf einer Bahncard ist ohne Ausnahmen ein Dienstleistungsvertrag und kann mit einer Frist von zwei Wochen widerrufen werden.
Urteil: EuGH vom 12.3.2020, Az.: C-583/18