Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
683
Rücktritt beim Autokauf

Mehr Geld zurück, wenn der Wagen dauernd kaputt ist

VW Passat auf einer Landstraße. (c) Volkswagen AG
Dienstwagen sind eine feine Sache, wenn sie denn gut funktionieren. Natürlich kann auch an einem Firmenwagen mal etwas defekt sein. Aber was ist zu tun, wenn der Wagen mehr in der Werkstatt ist als auf der Piste?

Wer ein Fahrzeug kauft, das wesentliche Zeiten defekt ist, muss eine deutlich geringere Nutzungsentschädigung zahlen als üblich. So hat das Landgericht (LG) Oldenburg entschieden. Das Urteil gilt im Grundsatz auch für Firmenwagen, wenn der Vertrag aufgrund technischer Mängel des Fahrzeugs rückabgewickelt wird.   

Entscheidend ist, dass das Gericht einen anderen Fahrzeugwert angesetzt hat. Üblicherweise wird bei einer Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung (je gefahrenem Kilometer) vom Kaufpreis abgezogen. Um diese Nutzungsentschädigung reduziert sich die Rückerstattung. 

Defektes Fahrzeug hat geringeren Wert

Im Streitfall hat das LG Oldenburg aber nicht den Kaufpreis zugrunde gelegt, sondern einen deutlich reduzierten Fahrzeugwert. Statt 34.500 Euro ging das Gericht nur von 17.500 Euro aus. Begründung: Der Wagen hatte über 30% der gesamten Nutzungszeit in Werkstätten verbracht und war dennoch nicht einwandfrei. 

Aufgrund der niedrigeren Basis verringerte sich die vom Käufer zu zahlende Nutzungsentschädigung deutlich. Sie schrumpfte auf knapp  3.300 Euro zusammen. Der Autohändler muss darum den Kaufpreis von 34.500 rückerstatten, natürlich abzüglich der geringeren Nutzungsentschädigung - und zuzüglich der vom Käufer geleisteten Finanzierungskosten. 

Fazit: Wenn sich ein Fahrzeug immer wieder erfolglos in Reparatur befindet, fällt die Nutzungsentschädigung, die der Käufer nach Rücktritt vom Kaufvertrag dem Händler zahlen muss, geringer aus als sonst üblich.

Urteil: LG Oldenburg vom 20.9.2021, Az.: 4 O 1176/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang