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Steuern sparen durch überlassenen Firmenwagen

Ansteigende Stapel mit Münzen und einem roten Auto im Hintergrund
Ansteigende Stapel mit Münzen und einem roten Auto im Hintergrund. © Eisenhans / stock.adobe.com
Für Arbeitnehmer können sich interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, wenn sie vom Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt bekommen. FUCHSBRIEFE zeigen diese auf und erklären, worauf es zu achten gilt.
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  • Geschäftsführer widerspricht Betriebsprüfer

Vorsicht bei Privatnutzung von Firmenwagen

The Turbo S of the first Cayenne generation and the current Cayenne Turbo GT
The Turbo S of the first Cayenne generation and the current Cayenne Turbo GT © 2023 Porsche Cars North America, Inc. Legal notice.
Um etwas vor Gericht durchzusetzen, muss man es auch beweisen können. Das konnte das Finanzamt in einem Streit um den Firmenwagen und eine verdeckte Gewinnausschüttung zwar nicht. Aber es meinte genügend Belege zu haben, um Recht zu bekommen.
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  • Arbeitgeber und Fahrräder

Immer beliebter: Diensträder statt Firmenwagen

Mann mit rotem Pullover und einer Business-Umhängetasche fährt Fahrrad
Mann mit rotem Pullover und einer Business-Umhängetasche fährt Fahrrad. © Halfpoint / stock.adobe.com
Diensträder sind für Fuhrparkmanager immer interessanter. Firmen bieten vermehrt Dienst- oder Betriebsräder statt Firmenwagen an. In der Praxis haben sich zwei Modelle durchgesetzt: kostenlose Überlassung als Dienstrad oder Fahrrad- Leasing mit Entgeltumwandlung.
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  • BFH sagt "nichts da"

Steuerliche Absetzbarkeit bei Aufwendungen des Dienstwagens

Auto fährt über eine Landstraße
Auto fährt über eine Landstraße. © Christoph Hardt / Geisler-Fotopress / picture alliance
Viele Angestellte freuen sich in den Genuss eines Firmenwagens zu kommen. Fraglich war aber bislang, inwieweit Aufwendungen steuerlich abzugsfähig waren. Der BFH hat nun ein Machtwort gesprochen.
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  • Rücktritt beim Autokauf

Mehr Geld zurück, wenn der Wagen dauernd kaputt ist

Ein weißer VW Passat fährt durch eine Landschaft
VW Passat auf einer Landstraße. (c) Volkswagen AG
Dienstwagen sind eine feine Sache, wenn sie denn gut funktionieren. Natürlich kann auch an einem Firmenwagen mal etwas defekt sein. Aber was ist zu tun, wenn der Wagen mehr in der Werkstatt ist als auf der Piste?
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  • 90% betriebliche Nutzung

Fahrtenbuch kein alleiniger Beweis

Ein Fahrer füllt sein Fahrtenbuch aus
Ein Fahrer füllt sein Fahrtenbuch aus. © Jan Woitas / ZB / picture alliance
Das Fahrtenbuch ist nicht der einzige zugelassene Beweis, um eine betriebliche Nutzung von 90% nachzuweisen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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  • Günstiges BFH-Urteil für Firmenwagennutzer

Bundesfinanzhof: Nutzungsentgelt mindert geldwerten Vorteil

Firmenwagennutzer, die ihrem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt abdrücken, können sich über ein für sie positives BFH-Urteil freuen. Denn das Finanzamt muss die Zuzahlung zeitlich hübsch verteilen.
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  • Widerrufsjoker sticht nicht mehr

Kilometer-Leasing-Vertrag ohne Widerrufsrecht

Anwälte sind pfiffig und versprechen so einiges, gerade beim Widerrufsjoker. Und in der Tat: Bei vielen Verträgen haben Kunden ein Widerrufsrecht. Oftmals genutzt beim Online-Einkauf oder bei Kreditverträgen. Beim Auto-Leasing hatten die Nutzer bei der Variante Abrechnung auf der Basis des Restwerts ein Widerrufsrecht. Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt ein Urteil gesprochen.
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  • Fahrtenbuch oder 1%-Methode

Bundesfinanzhof: Privatnutzungsmöglichkeit bei Dienstwagen entscheidend

Als Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist der Reiz groß, sich möglichst viele Optionen offen zu halten. So auch beim Dienstwagen. Wozu ein zweites Fahrzeug in die Garage stellen, wenn man doch für die Urlaubsreise auch mal den Betriebs-Pkw nutzen kann? Doch wer sich diese Möglichkeit offen hält, muss wissen: Das kostet laufend Geld.
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  • Fahrzeug-Leasing: Entschädigungen gehen an den Kunden

Sixt und Co. dürfen nicht zweimal kassieren

Firmenwagen sind üblicherweise Leasingfahrzeuge. Deshalb sind die beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), wem bei einem Unfall oder Diebstahl bestimmte Versicherungsleistungen zustehen, so wichtig. Sie helfen jedenfalls dabei, dass Leasingnehmer nicht übervorteilt werden.
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  • Bei Verkauf des Firmen-Pkw

Der Gewinn ist voll zu versteuern

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen Vorteil versteuern. Dies kann dazu führen, dass die betrieblichen Abschreibungen vollständig neutralisiert werden. Ein Freiberufler wollte das beim Verkauf des Wagens berücksichtigt wissen.
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  • Keine umfängliche Firmenwagen-Privatnutzung für geringfügig Beschäftigte

Bundesfinanzhof spricht Machtwort

Geringfügig Beschäftigte dürfen PKW nicht uneingeschränkt privat nutzen
Geringfügig Beschäftigte dürfen PKW nicht uneingeschränkt privat nutzen. Copyright: Pixabay
Ein Einzelhändler hatte seine Ehefrau auf geringfügiger Basis (8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) als Büro-, Organisations- und Kurierkraft angestellt. Der schriftliche Arbeitsvertrag sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von neun Stunden vor. Sie sollte den Firmenwagen ohne Einschränkung privat nutzen können. Geht nicht, sagt jetzt der BFH.
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  • In aller Kürze

Geld von der Versicherung ist eine Betriebseinnahme

Geld von der Versicherung für einen Unfallschaden am Firmenwagen ist in voller Höher eine Betriebseinnahme. Das hat das Finanzgericht Nürnberg jetzt klargestellt. Bei einem gemischt genutzten Firmenwagen kann sich der Betriebsinhaber zwar entscheiden, ob er den Wagen zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Entscheidet er sich dafür, kann er alle Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Im Umkehrschluss gilt dann aber auch, dass alle Zahlungen, beispielsweise die einer Versicherung nach einem Unfall, Betriebseinnahmen sind. Urteil FG Nürnberg vom 7.12.2017, Az.: 6 K 1148/16
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  • Hohe Rabatte – geringes Risiko

Jetzt Diesel kaufen

Die Anti-Diesel-Kampagne hat auch etwas Gutes: Es gibt hohe Rabatte für Käufer. Wer schlau ist, kauft jetzt. Denn die Risiken sind gering.
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