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Online-Verkaufsaktion setzt Lieferbarkeit voraus

Onlineshop: Sieben Tage, sieben Kracher müssen lieferbar sein

Onlineshop: Sieben Tage, sieben Kracher müssen lieferbar sein. Copyright: Pixabay
2020 belief sich der Umsatz im E-Commerce mit Privatkunden in Deutschland auf 72,8 Milliarden Euro. Ein Plus von rund 23% gegenüber dem Vorjahr. Damit ist der Onlinehandel der Gewinner der Corona-Krise. Bei aller Netz-Euphorie – es gibt klare Regeln, die die Anbieter beachten sollten. Denn Mitbewerber und Gerichte schauen genau hin.

Bewirbt ein Online-Shop Waren auf seiner Webseite, so müssen diese jederzeit verfügbar und lieferbar sein. Ist das nicht mehr der Fall, muss das Unternehmen sofort aktiv eingreifen und einen entsprechenden Hinweis setzen bzw. die Werbung einstellen. So die Entscheidung des Landgerichts (LG) Ingolstadt. 

Der verklagte Online-Shop bewarb zum Jahreswechsel eine Aktion mit der Aussage "Das große Jahresfinale. 7 Tage - 7 Kracher." Eine rückwärtslaufende Uhr zeigte auf der Shop-Seite die verbleibende Restzeit. Am letzten Tag der Aktion, um 16 Uhr, bestellte ein Verbraucher eines der Produkte. Dies war allerdings ausverkauft. 

Wettbewerbsverstöße haben Konsequenzen

Das LG Ingolstadt stufte den Vorgang als wettbewerbswidrig ein. Der Online-Händler habe keine ausreichende Bevorratung vorgenommen. Hinweise auf ausverkaufte Ware sei im Online-Verkauf jederzeit problemlos möglich – anders als bei einer Print-Werbung.

Wettbewerbsverstöße dieser Art haben unangenehme Konsequenzen. Die Ansprüche der Kläger umfassen nach § 8 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) immer Beseitigung und Unterlassung. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, droht eine Vertragsstrafe von 1.000 bis 5.000 Euro. Außerdem ist die Werbung zu löschen. Wenn die Sache komplett aus dem Ruder läuft, droht sogar ein Umsatzvergleich mit den Mitbewerbern und eine Gewinnabschöpfung. 

Fazit: Ein Online-Shop muss beworbene Ware in der Aktionszeit jederzeit liefern können.

Urteil: LG Ingolstadt vom 15.6.2021, Az.: 1 HKO 701/20

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