Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1813
Kein unbegrenzter Datenzugriff nötig

Dem Betriebsprüfer einen Korb geben

Schreibtisch mit Computer. Copyright: Pexels
Der Bundesfinanzhof stärkt die Unternehmerrechte bei der Betriebsprüfung. Vertreter des Fiskus müssen bei der Digitalen Datenherausgabe die Interessen des Unternehmers beachten. Insbesondere gilt das bei Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten).

Unternehmer müssen dem Betriebsprüfer keinen unbegrenzten digitalen Zugriff auf ihre Daten gewähren. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Konkret: Ein Außenprüfers der Finanzverwaltung hatte einen Unternehmer zu Beginn der BP aufgefordert, einen Datenträger nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Doch das ist, so der BFH, "als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen" zu verstehen. Und zwar unabhängig von den gesetzlich bestehenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Unternehmers. Insofern ist es rechtswidrig. Eine solche Aufforderung ist zudem unverhältnismäßig. Gerade wenn bei einem Berufsgeheimnisträger nicht sichergestellt ist, dass der Datenzugriff und die Auswertung der Daten nur in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfindet.

Hintergrund: Sind die Buchführungsunterlagen eines Unternehmens mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihm die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem verwertbaren Datenträger, z. B. auf einer CD-Rom, zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen muss aber nur solche Daten zur Verfügung stellen, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Fazit: Wehren Sie sich bei entsprechenden Ansinnen Ihres Betriebsprüfers mit Verweis auf das BFH-Urteil.

Urteil: BFH, VIII R 24/18

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
Neueste Artikel
  • Taunus Sparkasse Trusted Wealth Manager auch 2024

Proaktives Beschwerdemanagement stärkt Vertrauen in die Taunus Sparkasse

© Grafik: Verlag Fuchsbriefe, envato elements
Die Taunus Sparkasse demonstriert bemerkenswerte Kundenloyalität, trotz der branchenweiten Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Banking- und Kreditkartenbetrug. Mit einer Weiterempfehlungsquote von satten 96 % (Vorjahr 97 %) im Bereich des Private Banking im Jahr 2023, bestätigt durch eine jährliche Kundenzufriedenheitsbefragung, unterstreicht die Bank in ihrer Selbstauskunft, ihren Erfolg bei der Pflege positiver Kundenbeziehungen.
  • Fuchs plus
  • Zinssenkung im September bleibt ungewiss

US-Inflationsdaten: Ein Hoffnungsschimmer, mehr nicht

Amerika Börse © TexBr / stock.adobe.com
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
  • Fuchs plus
  • Durchwachsene Ernte-Prognosen

Weizen-Preis strebt wieder nach oben

Weizen © Elenathewise / fotolia.com
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
Zum Seitenanfang