Wer FATCA bisher nicht auf der Rechnung hatte, dem drohen jetzt Liquiditätsengpässe.
Deutsche Unternehmen müssen in nächster Zeit davon ausgehen, dass ihr US-Geschäftspartner 30% des Rechnungsbetrags (vorläufig) einbehält. Grund ist das am 1. Juli in Kraft getretene Abkommen über den Finanzdatenaustausch – FATCA. Um es durchzusetzen, greifen die Amerikaner – wie so häufig – zu rigorosen Methoden. In USA ansässige Unternehmen sind dabei ihre Handlanger. Sie müssen ihre Geschäftspartner im Ausland quasi zwingen, spezielle Formulare der US-Steuerbehörde IRS auszufüllen, um an ihr Geld für erbrachte Leistungen zu kommen. Erste Fälle einbehaltener Gelder sind bereits bekannt geworden. Ziel der USA ist, auf diese Weise zu erfahren, an wen US-Unternehmen Zahlungen tätigen. Bei den amerikanischen Unternehmen herrscht jedoch große Unsicherheit. Sie wissen meist nicht, auf welche Zahlungen sie die 30%-Steuer einbehalten und abführen sollen und auf welche nicht. Deshalb behalten sie vorsichtshalber grundsätzlich 30% der Forderung ihrer Auslandspartner ein. Tun sie das nicht, müssen sie im Falle einer Betriebsprüfung selbst dafür haften. Erst, wenn der US-Datenmoloch befriedigt ist, sind die US-Unternehmen enthaftet und der deutsche Partner bekommt sein Geld. Deshalb schicken alle US-Unternehmen ihren deutschen Geschäftspartnern jetzt entsprechende Formulare der US-Steuerbehörde zu. Deutschen Unternehmen bleibt keine Wahl, als diese auszufüllen. Dazu raten auf unsere Anfrage auch die Wirtschaftsprüfer von KPMG. Folgendes sollten Sie beim Ausfüllen des Acht-Seiten Formulars beachten.
Unternehmen müssen das Formular mit der Bezeichnung W-8BEN-E ausfüllen. Das Formular W-8BEN gilt nur für Privatpersonen.
Eine große Schwierigkeit besteht in der Klassifizierung ihres Unternehmens. Grob wird nach Finanz und Nicht-Finanzunternehmen unterschieden. Davon hängt eventuell auch ihre Steuerpflichtigkeit beim US-Fiskus ab. Je nach Art des Geschäfts (z.B. Rohstoffhandel) müsste eine Handelsfirma eventuell als ein Investmentunternehmen klassifiziert werden.
Bei der Zeile „U.S. taxpayer identification number“ müssen Sie eine US-Steuernummer eintragen. Da Unternehmen in Deutschland i.d.R. keine solche haben, müssen Sie eine sogenannte „Employer Identification Number (EIN)“ beantragen. Dazu benötigen Sie ein weiteres Formular (SS-4) welches Sie ausgefüllt an die US-Steuerbehörde schicken müssen. Unterstützung bei der Beantragung der EIN und beim Ausfüllen des FATCA-Formulars erhalten sie bei der Außenhandelskammer in New York.
Noch ein Hinweis: Deutsches Recht verletzen Sie mit der Datenauskunft nicht. Alle datenschutzrechtlichen Bedenken hat der deutsche Gesetzgeber bereits mit einer Umsetzungsverordnung ausgeräumt.
Fazit: Wer FATCA nicht auf der Rechnung hatte, dem drohen jetzt womöglich Liquiditätsengpässe. Es ist jedenfalls unklar, bis wann der US-Partner den Restbetrag einer Rechnung überweisen muss. Auf jeden Fall ist es in Ihrem Interesse, die US-Formulare möglichst schnell auszufüllen und zurückzusenden.
Hinweis: Mehr dazu auf der Seite des KPMG. Kontaktdaten der AHK in New York erhalten Sie hier.
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
Die Taunus Sparkasse demonstriert bemerkenswerte Kundenloyalität, trotz der branchenweiten Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Banking- und Kreditkartenbetrug. Mit einer Weiterempfehlungsquote von satten 96 % (Vorjahr 97 %) im Bereich des Private Banking im Jahr 2023, bestätigt durch eine jährliche Kundenzufriedenheitsbefragung, unterstreicht die Bank in ihrer Selbstauskunft, ihren Erfolg bei der Pflege positiver Kundenbeziehungen.
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
Für Unternehmer und Anleger
FUCHS-Newsletter
Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie jede Woche spannende Impulse zu Themen, die für Sie als Unternehmer und Anleger wichtig werden. Bleiben Sie auf dem Laufenden und mit der FUCHS-Redaktion in Kontakt!