Globale Mindeststeuer mit geringem Effekt für deutsche Unternehmen
Steuer-Abstand von KMU zu Konzernen bleibt bestehen
Der globale Mindeststeuersatz wird bei 15% liegen und ist dann in 138 Staaten anzuwenden. Die Mindestbesteuerung wird für alle Unternehmen gelten, die einen Umsatz über 750 Mio. Euro p.a. machen. Verschiebt ein international tätiger Konzern Gewinne in Steueroasen, kann das Hochsteuerland (Deutschland) die Gewinne nachversteuern. Liegt die Steuerbelastung in der Steueroase nur bei 5%, kann Deutschland also 10% nachversteuern.
Kaum Mehreinnahmen für Deutschland
Die geschätzten Steuermehreinnahmen für Deutschland liegen zwischen 2 Mrd. und 5 Mrd. Euro. Der Anteil der optimistischen Schätzungen liegt damit bei gerade einmal 1% des Bundeshaushalts. Vermutlich wird es sogar noch weniger. Diese geringen Einnahmen werden allein durch die Mehrbelastungen des Bundeshaushalts durch die steigenden Zinsen aufgezehrt. Die sind von 4 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf schätzungsweise 40 Mrd. Euro in diesem Jahr gestiegen.
Spielräume für steuerpolitische Entlastungen des Mittelstands entstehen also nicht. Gleichzeitig erhöht sich für Unternehmen der bürokratische Aufwand. Das stelle sowohl Unternehmen aber auch die Finanzverwaltung vor Herausforderungen, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU).
Kaum noch Möglichkeiten für Unternehmens-Besteuerung unterhalb 15%
Für internationale Konzerne werden die Möglichkeiten zu Steuervermeidung aber beschnitten. Denn die beliebtesten Steueroasen (z.B. Britischen Jungferninseln, Irland, Jersey, die Schweiz oder Singapur) sind Teil des Abkommens. Gut 30% aller Staaten nehmen dennoch nicht an der globalen Mindeststeuer teil. Dazu gehören etwa die Bahamas, Fidschi, die Marshall Inseln, Palau, Vanuatu oder Zypern. Allerdings liegt die Unternehmenssteuerbelastung nur in Vanuatu bei unter 15%, so die OECD. Zudem stehen alle diese Länder (außer Zypern) auf der Blacklist der EU. Unternehmen, die hier Geschäfte machen, müssen mit Konsequenzen rechnen (FB vom 23.02.2023).
Mindeststeuer könnte neuen Steuerwettlauf nach unten auslösen
Noch unabsehbar ist, ob es künftig zu einer Reihe internationaler Steuerreformen kommen könnte. Niedrigsteuerländer mit einer Unternehmensbesteuerung von unter 15% könnten ihre Steuersätze anheben. Den Unternehmen ist es im Zweifelsfall einerlei, ob sie die 15% in einem Land oder aufgeteilt in mehreren Staaten entrichten. Dann würde der deutsche Staat keine Zusatzerlöse aus der Mindeststeuer machen.
Zudem könnte es auch zu Abwanderungen kommen. Schwellenländer können sich nun nach der Mindeststeuer richten, ohne fürchten zu müssen, als Steueroase abgestempelt zu werden. So könnte z.B. Zypern seine effektive Unternehmsteuerbelastung von aktuell 22,4% auf 15% senken, um mehr Unternehmen anzuziehen.