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EU-Finanzminister beschließen neue Steuer-Sanktionen gegen Russland

Steueroase Russland: Was das für Unternehmen bedeutet

Embargo gegen Russland. © Tomas Ragina / Getty Images / iStock
Wer noch Geschäftsbeziehungen zu Russland unterhält, kommt ab 2024 noch mehr in die Bredouille. Dann treten neue Steuersanktionen gegen Moskau in Kraft. Das betrifft auch diejenigen, die noch russische Vermögenswerte halten. FUCHSBRIEFE erklären, worauf sich Unternehmer und Anleger einstellen müssen.

Wer noch über Geschäftsbeziehungen oder Vermögenswerte zu und in Russland verfügt, muss ab 2024 mit steuerlichen Restriktionen rechnen. Denn die Finanzminister der EU haben Russland auf die EU-Blacklist gesetzt. Das Land gilt jetzt als Steueroase. Die damit verbundenen Restriktionen gelten ab dem kommenden Jahr. In Deutschland entfaltet der Schritt Bedeutung durch das Steueroasenabwehrgesetz (StAbwG).

Zahlreiche Restriktionen

Wer noch Geschäftsbeziehungen zu Russland unterhält, muss mit erweiterten Mitwirkungspflichten rechnen. Die Steuer-Sanktionen betreffen Restriktionen bei der Quellensteuer, die Verweigerung der Dividendenfreistellung, eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung und Abzugsverbote für Betriebsausgaben und Werbungskosten. Zahlungen, die an russische Unternehmen gehen, unterliegen der Anzeigepflicht. Zudem sind erweiterte Reporting-Verpflichtungen absehbar.

Die Maßnahmen gelten gestaffelt ab dem 01. Januar 2024. Die Verweigerung der begünstigten Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen tritt erst 2026 in Kraft. Das Abzugsverbot für Betriebsausgaben und Werbungskosten entfaltet ab 2027 Wirkung – sofern Russland nicht zuvor wieder von der Blacklist heruntergenommen wird.

Unternehmen mit Standorten in Russland in Bedrängnis

Handelt es sich bei den Geschäftsbeziehungen um Exporte nach Russland, lassen sich diese - zumindest juristisch -  durch eine Beendigung des Vertrags stoppen. Komplizierter ist es, wenn ein Unternehmen noch Außenstellen in Russland unterhält. Das ist nicht selten bei ostdeutschen Mittelständlern der Fall. Denn einfach Dichtmachen funktioniert nicht. Russland hat gegenüber den Unternehmen und ihren Mitarbeitern einige Hürden aufgestellt. Es müssen Sozialpläne her, Verträge gekündigt, Mitarbeiter entlassen werden. Teilweise werden Mitarbeiter sogar strafrechtlich verfolgt. So mancher Verkauf wird gar nicht wirtschaftlich sinnvoll möglich sein. Bis zur Liquidation dauert es in der Regel ein Jahr - und das ist auch noch teuer.

Russland ist das einzige größere Land auf der EU-Blacklist. Ebenfalls neu aufgenommen wurden die Britischen Jungferninseln, Costa Rica und die Marshallinseln. Insgesamt umfasst die Liste 16 Länder, bis auf Russland sind es ausschließlich Inselstaaten. Barbados, Jamaika, Nordmazedonien und Uruguay wurden von der Liste heruntergenommen. Neben der Blacklist gibt es noch die Greylist: Hier finden sich Länder wie Albanien, Aruba, Curacao und Katar, die im Hinblick auf Steuerkooperation Besserung geloben.

Fazit: Geschäftsbeziehungen mit Russland werden perspektivisch weiter erschwert, wenn auch mit zeitlich langem Vorlauf. Prüfen Sie bereits jetzt, inwieweit Ihre Geschäfte ab wann betroffen sind. Dann haben Sie noch genug Zeit, Lösungen zu entwickeln.
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