Hoher Säumniszuschlag verfassungskonform
Wer Steuern und Abgaben zu spät entrichtet, muss Strafe zahlen - den sogenannten Säumniszuschlag. Über die Höhe dieses Zuschlags wurde lange Zeit vor Gericht gestritten. Nun bekräftigte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt in einem aktuellen Urteil nochmals, dass die Höhe des Säumniszuschlags von 1% monatlich bzw. 12% jährlich