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Bund wird Treuhänder von Rosneft-Töchtern

In der Verstaatlichungs-Falle

Ein LKW des russischen Unternehmens Rosneft. © ROSNEFT 2022
Der Bund hat zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft unter Treuhänderschaft gestellt. Ebenso wie zuvor Gazprom Germania - nun SEFE - ist auch dies ein Schritt in Richtung einer teuren Verstaatlichung. Ungemach droht derweil auch aus Finnland.
Die Ampelkoalition - zuvorderst Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) - kommt aus dem Verstaatlichungs-Modus nicht mehr heraus. Jetzt werden auch die deutschen Töchter der russischen Rosneft unter Treuhandverwaltung gestellt. Dieser Markteingriff ist noch deutlicher und gravierender als bei der ehemaligen Gazprom Germania, die jetzt SEFE heißt. 

Habeck sieht sich gezwungen, die Rosneft-Töchter zu verstaatlichen, um die Arbeitsfähigkeit der Raffinerie in Schwedt (Brandenburg) dauerhaft zu gewährleisten. Die ist in Folge des von der EU und Deutschland beschlossenen Öl-Embargos gegen Russland gefährdet. Denn ab 1. Januar soll in die meisten EU-Staaten kein russisches Öl mehr fließen. Rosneft hat sich allerdings nicht um teurere Ersatzlieferungen aus anderen Quellen gekümmert. Schließlich gibt es auch laufende Verträge mit Russland. 

Treuhand-Trick funktioniert nicht bei Rosneft

Der Treuhand-Trick des Bundes funktioniert bei Rosneft aber nicht wie bei Gazprom Germania. Die Rosneft-Töchter sind eigenständige Unternehmen und Deutschland ist aufgrund der Sanktionen absehbar vertragsbrüchig. Das entzieht Rosneft die Arbeitsfähigkeit. Bei Gazprom konnte der Bund über die Treuhand eingreifen, weil das Unternehmen - ohne Prüfung - verkauft werden sollte. Darum war eine Treuhandlösung zunächst machbar. Der Verkauf bleibt aber dennoch nur "schwebend unwirksam". Irgendwann wird es dazu eine Grundsatzentscheidung geben müssen - die im aktuellen Umfeld auch nur auf eine Verstaatlichung hinauslaufen kann (FB vom 15.06.).

Auch wenn der Bund die Treuhandlösung bei Rosneft "vorerst auf 6 Monate befristet" hat, sitzt er in derselben Falle wie bei Gazprom. So lange wie die Öl-Sanktionen bestehen bleiben, wird Rosneft kein Öl aus Russland beziehen. Darum wird der Bund auch bei Rosneft immer wieder in "Treuhand-Verlängerungen" gehen. Das wird Rosneft nicht ewig akzeptieren und gegen die Verstaatlichung klagen. 

Finnland wird bei Uniper-Verstaatlichung klagen

Ähnlich vertrackt ist die Lage beim angeschlagenen Gasversorger Uniper. Sollte der Bund auch hier die Mehrheit übernehmen, kann er sich auf satte Entschädigungszahlungen einstellen. Der finnische Fortum-Konzern hatte seiner Tochter Uniper Anfang des Jahres ein Milliardendarlehen gewährt. Im Fall einer Verstaatlichung wird Finnland eine Entschädigung von acht Milliarden Euro von der Bundesregierung fordern. »Es ist absolut klar, dass Finnland Deutschland nicht erlauben wird, Uniper ohne Entschädigung zu verstaatlichen«, sagte Tytti Tuppurainen, Ministerin für europäische Angelegenheiten und Eigentumssteuerung, vor dem finnischen Parlament.  

Fazit: Die Ampel ist mit den Sanktionen in eine ordnungspolitische Falle getappt. Erst Verstaatlichung, dann Entschädigung - dieses Muster werden wir bei Rosneft und auch bei einer Mehrheitsbeteiligung des Staates bei Uniper sehen. Wird das juristische Kapitel bei der SEFE geschlossen, sind auch Entschädigungen absehbar. Die Staatseingriffe ziehen damit erhebliche milliardenschwere Eingriffe und Risiken für Verbraucher und Steuerzahler nach sich.
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