Kaum eine Bank zeichnet Kundengespräche auf
Seit Jahresbeginn ist die Finanzmarktrichtlinie MiFid II in Kraft. Sie verpflichtet die Institute zur Aufzeichnung von Kundengesprächen und zu einem vollständigen Gebührenausweis. Doch in der Praxis wird das Thema sehr unterschiedlich gehandhabt. Dafür gibt es einen Grund.