Berliner Mietspiegel ungültig
Prof. Dr. Steffen Sebastian, Sachverständiger zur Mietspiegelreform des Deutschen Bundestages, der auch das Rechtsgutachten schrieb, das bereits im vergangenen Jahr die Rechtsgültigkeit des Mietspiegels anzweifelte, merkt nun dazu an: „Gut organisierte Großvermieter, die drei passende Vergleichsmieten finden können, dürfen mit diesen Mieten nunmehr auch Mieterhöhungen weit über dem Niveau des Mietspiegels begründen. Private Kleinvermieter können hingegen weder den Mietspiegel 2019 noch 2021 anwenden, da eine Mieterhöhung dann formal unbegründet wäre. Ein Mieter müsste dann nicht zustimmen. Mieter und private Kleinvermieter verlieren gleichermaßen.“
Fazit: Die Fehler gehen noch auf den rot-rot-grünen Senat unter Bürgermeister Michael Müller (SPD) zurück. Dass daraus politisch-persönliche Konsequenzen entstehen, ist also unwahrscheinlich. Ausbaden müssen es Vermieter und Mieter.
Urteil: Az.: 6 C395/21