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Mieter und Kleinvermieter auf der Verliererseite

Berliner Mietspiegel ungültig

Berlin, Straße des 17. Juni mit Blick aufs Brandenburger Tor bei Nacht. © TIMDAVIDCOLLECTION / stock.adobe.com
Immer wieder Berlin: Das Amtsgericht Spandau erklärte gerade den Mietspiegel für ungültig. Dadurch fährt Berlin nun ein "Mietrecht light". Die Konsequenzen könnten weitreichend sein.
Berlin hat keinen gültigen Mietspiegel mehr. Zu diesem Urteil kam jüngst das Amtsgericht Spandau. FUCHSBRIEFE haben Sie bereits frühzeitig auf die Formfehler hingewiesen, die nun zur Aberkennung des bisherigen Mietspiegels geführt haben (vgl. FB vom 12.05.2021). Damit ist das Mietrecht großzügig aufgeweicht - ein "Mietrecht light" sozusagen. Sowohl für Mieter als auch Vermieter ist nun Rechtsunsicherheit entstanden. Zudem drohen soziale Härten: Bis zur Erstellung eines neuen Mietspiegels, der ein qualifiziertes wissenschaftliches Verfahren voraussetzt, kann es mehrere Monate dauern.

Prof. Dr. Steffen Sebastian, Sachverständiger zur Mietspiegelreform des Deutschen Bundestages, der auch das Rechtsgutachten schrieb, das bereits im vergangenen Jahr die Rechtsgültigkeit des Mietspiegels anzweifelte, merkt nun dazu an: „Gut organisierte Großvermieter, die drei passende Vergleichsmieten finden können, dürfen mit diesen Mieten nunmehr auch Mieterhöhungen weit über dem Niveau des Mietspiegels begründen. Private Kleinvermieter können hingegen weder den Mietspiegel 2019 noch 2021 anwenden, da eine Mieterhöhung dann formal unbegründet wäre. Ein Mieter müsste dann nicht zustimmen. Mieter und private Kleinvermieter verlieren gleichermaßen.“

Fazit: Die Fehler gehen noch auf den rot-rot-grünen Senat unter Bürgermeister Michael Müller (SPD) zurück. Dass daraus politisch-persönliche Konsequenzen entstehen, ist also unwahrscheinlich. Ausbaden müssen es Vermieter und Mieter.

Urteil: Az.: 6 C395/21

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