Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1453
Vorsicht, Steuerbefreiung kann nachträglich entfallen

Das Familienheim nicht zu früh weiter übertragen!

Achten Sie im Erbfall sorgsam darauf, die geerbte Immobilie nicht zu früh weiter zu übertragen. Es gilt die 10-Jahres-Frist für die Steuerbefreiung. Und diese kann ganz schnell entfallen. Das zeigt ein aktueller Fall zeigt, der gerade vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt wurde.

Übertragen Sie Ihr geerbtes Familienheim keinesfalls innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall an Ihre Kinder! Das sieht der Fiskus wie einen Verkauf an. Und die Steuerbefreiung entfällt. „Familienheime" sind zwar grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Aber es sind Voraussetzungen zu beachten.

  • Der Erblasser muss die Immobilie bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.
  • Sie muss unmittelbar nach dem Erbfall vom überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner als Erben selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
  • Die Nutzung muss mindestens 10 Jahre dauern. Ansonsten fällt der Steuervorteil nachträglich weg. Eine Ausnahme von dieser 10-Jahres-Bindung gibt es nur bei wichtigen Gründen, z. B. bei vorzeitigem krankheitsbedingtem Umzug in ein Pflegeheim.
  • Die Steuerbefreiung gibt es u. a. nur dann, wenn der überlebende Ehegatten oder Lebenspartner als Erbe endgültig zivilrechtlicher Eigentümer bzw. bei Erbe eines Miteigentumsanteils zivilrechtlicher Miteigentümer der Wohnung bzw. des Hauses wird – und dies auch zehn Jahre lang bleibt.

Steuerbefreiung entfällt rückwirkend bei vorzeitiger Übertragung

Die Steuerbefreiung entfällt aber rückwirkend, wenn das Familienheim zu früh an einen Dritten übertragen wird. Das gilt auch dann, wenn der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt. Der Fall:

Die Klägerin hatte ihren verstorbenen Ehemann als Alleinerbin beerbt. Zum Nachlass gehörte der hälftige Anteil an einer Wohnung, die bis zum Tod des Mannes von den Eheleuten und danach allein von der Witwe bewohnt wurde. Innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des Mannes übertrug die Witwe den Grundbesitz auf ihre Tochter. Dabei behielt sie sich einen lebenslänglichen Nießbrauch zu ihren Gunsten vor.

Die Aufgabe des Eigentums innerhalb von zehn Jahren hat fatale Steuer-Folgen. Sie führt dazu, dass die Witwe den Erwerb des hälftigen Anteils von ihrem Mann nachversteuern muss.

Fazit: Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner sollte tunlichst darauf achten, das Eigentum an der Immobilie nicht vorzeitig aufzugeben.

Urteil: BFH, II R 38/16

Meist gelesene Artikel
  • Value Experts sind Trusted Wealth Manager 2024

Keine Verfahren und hohes Weiterempfehlungsverhalten bei VALEXX

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Value Experts zeigt sich als ein Unternehmen, das sich durch Professionalität und eine hohe Zufriedenheit seiner Kunden auszeichnet. Laut Selbstauskunft wurden weder Verfahren gegen das Unternehmen geführt, noch gab es außergerichtliche Einigungen oder gerichtliche Urteile, die eine negative Tendenz aufweisen könnten. Das ist außergewöhnlich und deckt sich auch mit den Informationen, die die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz aus ihrem laufenden Monitoring des Unternehmens bezieht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Zinssenkung im September bleibt ungewiss

US-Inflationsdaten: Ein Hoffnungsschimmer, mehr nicht

Amerika Börse © TexBr / stock.adobe.com
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
  • Fuchs plus
  • Durchwachsene Ernte-Prognosen

Weizen-Preis strebt wieder nach oben

Weizen © Elenathewise / fotolia.com
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
  • Fuchs plus
  • Bitcoin wird vom US-Wahlkampf angeschoben

US-Wahlen werden Krypto-Treiber

Die Flaute auf den Krypto-Märkten nähert sich ihrem Ende. Die Fortsetzung des Bullenlaufs wird bald beginnen. Sie wird angetrieben unter anderem durch die Präsidentschaftswahlen in den USA.
Zum Seitenanfang