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Aus der Not eine Tugend machen

Nachhaltigkeitsberichte clever einsetzen

Mit den neuen Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit, sehen sich Unternehmen großen bürokratischen Anforderungen gegenüber. Doch angesichts der Verpflichtung, ist aller Ärger vertane Energie. FUCHSBRIEFE zeigen auf, wie Unternehmen aus der Berichtspflicht einen Mehrwert für sich ziehen können.

Trotz allem Ärger der Unternehmen über die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten (FB vom 30.06.2022), ist angesichts der Verpflichtung nun Pragmatismus das Gebot der Stunde. FUCHSBRIEFE zeigen Ihnen zwei positive Aspekte, die Sie aus der Berichtspflicht ziehen können:

  • Nutzen Sie Ihren CSR-Bericht zu Marketingzwecken. Denn ein CSR-Bericht muss kein „dröges“ Dokument sein. Gut gelayoutet, mit ansprechenden Grafiken und Bildern gespickt, kann es als Werbemappe verwendet werden, mit der Sie Kunden und Investoren eine Fülle von Informationen über Ihr Unternehmen mitteilen können.
  • Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts macht ein hohes Maß an Datenerhebungen notwendig. Integrieren Sie Ihr Innovationsmanagement mit in diesen Prozess. Denn einmal erhobene Daten, lassen sich vielfältig nutzen und zeigen Ihnen „offene Baustellen“ auf. Wie ein nachhaltiges Innovationsmanagement aussehen kann, zeigen Ihnen u.a. die Beispiele Deutz (FB vom 02.09.2021) und Henkel Beauty Care (FB vom 16.05.2022).

Deutscher Nachhaltigkeitskodex schafft (vermutlich) Abhilfe

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Dieser bietet möglicherweise auch einen Weg, um den EU-Berichtspflichten „einfach“ nachzukommen. Bisher reichte eine Erklärung zu den 20 Kriterien des DNK – ob diese Erklärung mit der neuen EU-Gesetzgebung vereinbar ist, prüft nun ein Gutachten. Falls nicht, ist davon auszugehen, dass der DNK seine Erklärung anpasst.

Bei erfolgreicher Prüfung, erfüllt die DNK-Erklärung zumindest bisher die CSR-Berichtspflicht. Die Nutzung des DNK-Services ist kostenfrei – abgesehen von Ihren internen Material- und Personalkosten. Laut DNK benötigt ein durchschnittliches Unternehmen 25 Tage, zur Abgabe der Erklärung, bis zur Veröffentlichung dauert es dann weitere sechs bis acht Wochen. Das ist weitaus kürzer als bei Unternehmen, die mit viel Aufwand und Mühe oft über ein halbes Jahr an dem Report arbeiten – diese sind dafür meist immerhin ansprechender für das Marketing.

Fazit: Einmal erhobene Daten lassen sich vielfältig weiterverwenden. So schaffen Sie aus der lästig erscheinenden Berichtspflicht einen Mehrwert für Ihr Unternehmen.
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