Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1644
Günstiges BFH-Urteil für Firmenwagennutzer

Bundesfinanzhof: Nutzungsentgelt mindert geldwerten Vorteil

Firmenwagennutzer, die ihrem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt abdrücken, können sich über ein für sie positives BFH-Urteil freuen. Denn das Finanzamt muss die Zuzahlung zeitlich hübsch verteilen.

Zahlt ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber für die private Nutzung eines Firmenwagens ein Entgelt, mindert dies den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Und zwar maximal auf 0 Euro. Leistet ein Arbeitnehmer beim Kauf eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Arbeitgeber eine einmalige Zuzahlung und darf er das Fahrzeug für einen feststehenden Zeitraum auch privat nutzen, ist die Zuzahlung gleichmäßig auf diesen Zeitraum zu verteilen. So mindert die Zuzahlung  in diesem Zeitraum Monat für Monat den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das entschied der BFH jetzt gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.

Im Urteilsfall kaufte der Arbeitgeber im Jahr 2010 einen PKW, den der klagende Arbeitnehmer auch für Privatfahrten nutzen durfte. Der Arbeitnehmer leistete für die Anschaffung des Fahrzeugs eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 20.000 Euro für einen Nutzungszeitraum von 96 Monaten. Sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, veräußert oder getauscht werden, sollte dem Arbeitnehmer für jeden nicht genutzten Monat 1/96stel der Zuzahlung in Höhe von 20.000 Euro erstattet werden.

Prüfer verrechnet falsch

Bei einer Lohnsteuerprüfung bei der GmbH verrechnete der Prüfer die Zuzahlung des Arbeitnehmers anders. In den Jahren 2013 bis 2015 – entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung – wurde der auf Basis der 1%-Methode ermittelte Betrag (monatlich 573 Euro, jährlich 6.876 Euro) in voller Höhe mit der Zuzahlung in Höhe von 6.876 Euro (Jahre 2010 und 2011) sowie 6.248 Euro (Jahr 2012) verrechnet.

Weil die Zuzahlung damit bereits im Jahr 2012 vollständig verrechnet worden war, behandelte der Prüfer den geldwerten Vorteil infolge der Privatnutzung ab dem Jahr 2013 ungekürzt als Arbeitslohn. Auf das Jahr gerechnet also in Höhe von 6.876 Euro. Nach dem Urteil des BFH war das nicht richtig.

Fazit: Der geldwerte Vorteil durch die Privatnutzung (monatlich 573 Euro) hätte von Anfang an und auch im Streitjahr 2015 monatlich nur zeitanteilig entsprechend der vereinbarten Nutzungsdauer (96 Monate) mit 1/96 der Zuzahlung (monatlich 208 Euro), gekürzt werden dürfen.

Urteil: BFH VI R 19/18

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Value Experts sind Trusted Wealth Manager 2024

Keine Verfahren und hohes Weiterempfehlungsverhalten bei VALEXX

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Value Experts zeigt sich als ein Unternehmen, das sich durch Professionalität und eine hohe Zufriedenheit seiner Kunden auszeichnet. Laut Selbstauskunft wurden weder Verfahren gegen das Unternehmen geführt, noch gab es außergerichtliche Einigungen oder gerichtliche Urteile, die eine negative Tendenz aufweisen könnten. Das ist außergewöhnlich und deckt sich auch mit den Informationen, die die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz aus ihrem laufenden Monitoring des Unternehmens bezieht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Zinssenkung im September bleibt ungewiss

US-Inflationsdaten: Ein Hoffnungsschimmer, mehr nicht

Amerika Börse © TexBr / stock.adobe.com
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
  • Fuchs plus
  • Durchwachsene Ernte-Prognosen

Weizen-Preis strebt wieder nach oben

Weizen © Elenathewise / fotolia.com
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
  • Fuchs plus
  • Bitcoin wird vom US-Wahlkampf angeschoben

US-Wahlen werden Krypto-Treiber

Die Flaute auf den Krypto-Märkten nähert sich ihrem Ende. Die Fortsetzung des Bullenlaufs wird bald beginnen. Sie wird angetrieben unter anderem durch die Präsidentschaftswahlen in den USA.
Zum Seitenanfang