Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1770
Finanzamt muss nach Frist nicht mehr bearbeiten

Steuererklärung in den richtigen Postkasten werfen

Monatelang haben Sie es hinausgezögert. Dann haben Sie stundenlang am Schreibtisch gesessen und eine freiwillige Steuererklärung erstellt. In der berechtigten Hoffnung, dass sich der Einsatz finanziell lohnt. Auf den letzten Drücker werfen Sie den Antrag beim Finanzamt ein. Sind Sie sicher, dass es der richtige Briefschlitz war?

Eine freiwillige Einkommensteuererklärung einzureichen kann sich lohnen! Ganz wichtig dabei: Die Einkommensteuererklärung muss bei einer Antragsveranlagung bis Fristablauf beim richtigen zuständigen Finanzamt eingehen. 

Sie wissen: Steuerzahler, die gesetzlich nicht zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben 4 Jahre Zeit die Steuererklärung abzugeben. Das sind z.B. Arbeitnehmer mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die ansonsten keine weiteren Einkünfte haben. Diejenigen, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, sind oft auch diejenigen, die gute Chancen auf eine Steuererstattung haben.

Nach vier Jahren muss Finanzamt nicht mehr bearbeiten

Dabei muss nur eine Sache beachtet werden, um nicht den rechtzeitigen Termin für die letztmögliche Abgabe zu verpassen. Die Verjährungsfrist („Festsetzungsfrist“) beginnt mit dem Ende des Jahres, für das die Steuererklärung gemacht werden soll, und läuft vier Jahre. Es gibt also einen Zeitraum von 4 Jahren, in dem man Zeit hat, die Steuererklärung als Antragsveranlagung einzureichen.

Nach diesem Zeitraum muss das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr bearbeiten. Es kann dann die Erklärung zurückweisen und keinen Bescheid erlassen. Beispielsweise beginnt die Frist für die Antragsveranlagung für die Steuererklärung 2016 mit Ablauf des 31.12.2016 und endet genau 4 Jahre drauf mit dem 31.12.2020. Am 1.1.2021 muss das Finanzamt die Erklärung nicht mehr annehmen.

Fazit: Machen Sie sich vorab kundig, welches Finanzamt genau für Sie zuständig ist. Werfen Sie die Steuererklärung nämlich am letzten Tag der Frist in den Briefkasten des falschen, für Sie nicht zuständigen Finanzamts ein, und trifft die Steuererklärung deswegen erst im nächsten Jahr nach Fristablauf beim richtigen Finanzamt ein, ist das zu spät. Die mögliche Steuererstattung ist endgültig futsch.

Urteil: BFH, VI R 37/17

Meist gelesene Artikel
  • Value Experts sind Trusted Wealth Manager 2024

Keine Verfahren und hohes Weiterempfehlungsverhalten bei VALEXX

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Value Experts zeigt sich als ein Unternehmen, das sich durch Professionalität und eine hohe Zufriedenheit seiner Kunden auszeichnet. Laut Selbstauskunft wurden weder Verfahren gegen das Unternehmen geführt, noch gab es außergerichtliche Einigungen oder gerichtliche Urteile, die eine negative Tendenz aufweisen könnten. Das ist außergewöhnlich und deckt sich auch mit den Informationen, die die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz aus ihrem laufenden Monitoring des Unternehmens bezieht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Zinssenkung im September bleibt ungewiss

US-Inflationsdaten: Ein Hoffnungsschimmer, mehr nicht

Amerika Börse © TexBr / stock.adobe.com
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
  • Fuchs plus
  • Durchwachsene Ernte-Prognosen

Weizen-Preis strebt wieder nach oben

Weizen © Elenathewise / fotolia.com
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
  • Fuchs plus
  • Bitcoin wird vom US-Wahlkampf angeschoben

US-Wahlen werden Krypto-Treiber

Die Flaute auf den Krypto-Märkten nähert sich ihrem Ende. Die Fortsetzung des Bullenlaufs wird bald beginnen. Sie wird angetrieben unter anderem durch die Präsidentschaftswahlen in den USA.
Zum Seitenanfang