Prozesszinsen: Wie gewonnen, so zerronnen
Wenn das Finanzamt den Steuerzahler zur Kasse bittet und ihm dabei unrechtmäßig zu viel abnimmt, hat der erfolgreiche Kläger nicht nur einen Erstattungsanspruch. Obendrein gibt es (bisher) auch noch eine ordentliche Verzinsung. Gänzlich in die eigene Tasche fließen die Zinsen allerdings nicht.