Notfall ist keine Gewinnausschüttung
Weil es Konflikte zwischen der Geschäftsführerin und Kunden gab, musste der bereits in Pension befindliche vorherige Firmenchef nochmals ran. Das Finanzamt misstraute dieser Konstellation und verdonnerte die GmbH zu einer höheren Körperschaftssteuer. Zu Recht?