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Probezeit
  • FUCHS-Briefe
  • Kündigung in der Probezeit

Laxe Begründung nicht anfechtbar

Person hält Brief mit Kündigung
Kündigung. © thorstenschiller / stock.adobe.com
Will sich der Arbeitgeber in der Probezeit von einem Mitarbeiter trennen, dann ist das ohne Begründung möglich. Was aber passiert, wenn Arbeitgeber die Kündigung begründen und der Arbeitnehmer gegen den Kündigungsgrund klagt?
  • FUCHS-Briefe
  • Nur noch verhältnismäßige Probezeiten

Befristete Arbeitsverhältnisse bekommen neue Probezeit

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ändert sich jetzt die Probezeit. Die Probezeit muss jetzt ins Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung gesetzt werden. Die Arbeitsverträge sind entsprechend zu ändern. Dabei hilft eine Faustformel.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitgeber haben Verantwortung für behinderte Arbeitnehmer

Anspruch auf neue Stelle bei Behinderung

Warnschild für Leute mit Herzschrittmacher
Warnschild für Leute mit Herzschrittmacher. © M. Henning / blickwinkel / picture alliance
Arbeitgeber müssen sich um behinderte Arbeitnehmer besonders kümmern. Das hat der Europäische Gerichtshof am Fall eines Gleisläufers bei der belgischen Eisenbahn entschieden. Das gilt auch, wenn in der Probezeit eine neue Behinderung auftritt, die einen Einsatz auf der ursprünglichen Stelle verhindert.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsratsanhörung bei Kündigung in der Probezeit

Kündigung in der Probezeit: Subjektives Gesamturteil ist völlig ausreichend

Einem Mitarbeiter zu kündigen, ist in der Probezeit bekanntlich am einfachsten. In den ersten Wochen und Monate gelten noch nicht die harten Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Wie einfach Arbeitgeber dann kündigen können, hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern nochmal ganz konkret gemacht.
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  • In aller Kürze

Kündigung Schwerbehinderter: Mitbestimmung

Schwerbehinderten in der Probezeit kündigen, geht nicht einfach so. Arbeitgeber müssen in jedem Fall die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens beteiligen. Tun sie das nicht, ist die Kündigung nicht wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 12.6.2018, Az.: 21 Ca 455/17).
  • FUCHS-Briefe
  • Nach der Probezeit sind befristete Verträge nicht möglich

Einmal unbefristet, immer unbefristet

Nach der Probezeit dürfen Sie einen Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Anstellungsverhältnis keinen befristeten Arbeitsvertrag mehr unterschreiben lassen. Denn dafür gibt es laut Landesarbeitsgericht Köln keinen sachlichen Grund. 
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  • Personal | Unternehmen

Urlaub in der Probezeit erlaubt

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) macht auf eine neuere Rechtsprechung aufmerksam.
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