Bessere Konditionen für Gewerkschafter sind zulässig
Unternehmen achten penibel darauf, alle Beschäftigten gleich zu behandeln. Betriebliche Regelungen, die Mitglieder einer Gewerkschaft besserstellen, sind kaum zu finden. Dennoch sind die Richter am ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von dieser Praxis jetzt abgewichen.