Beschäftigter kann auf Urlaub verzichten
Urlaub ist eine feine Sache. Aber was passiert, wenn der Arbeitnehmer partout keinen Antrag auf Urlaub stellt? Umstritten ist, ob der Arbeitgeber, bei Untätigkeit des Arbeitnehmers, eingreifen muss. Der 9. Senat am Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) genau diese Frage vorgelegt. Der hat jetzt entschieden.