Doppelte Kündigung führt zum Erfolg
Einer der häufigsten Gründe für die Kündigung von Wohnungsmietverträgen ist, dass der Mieter nicht zahlt. Wobei es bei der Vertragsauflösung für den Vermieter zwei Varianten gibt: die ordentliche (mit gesetzlicher Frist) und die außerordentliche (fristlose) Kündigung. Der Vermieter kann aber auch beide Formate wählen, um so sein Ziel wirklich zu erreichen.