Karlsruhe muss entscheiden
Wer bei einem Aktiengeschäft gehörig daneben greift - sprich Verlust macht -, darf diesen Verlust für das Finanzamt mit Gewinnen verrechnen. Aber nur jenen aus anderen Aktiengeschäften. Der Bundesfinanzhof hält das für verfassungswidrig und bittet nun Karlsruhe um einen Richterspruch. Wie sollten sich Anleger bis zur Entscheidung verhalten?