BFH: Finanzamt muss Aufteilungsantrag unter Ehegatten sofort berücksichtigen
Das Finanzamt fordert Steuern nach, aber der holde (Ex-)Gatte, mit dem Sie gemeinsam veranlagt werden, ist pleite? Nach einer Scheidung kein seltener Fall. dennoch darf sich das Finanzamt en Gesamtbetrag nicht einfach vom anderen (Ex-)Gatten holen. Dieser muss dazu allerdings rechtzeitig einen besonderen Antrag stellen.