Rechtsextremes Gebrüll in der Freizeit kein Kündigungsgrund
Wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit in einer Diskothek auf Mallorca fremdenfeindliche Parolen brüllt – darf seine Firma in Deutschland ihn dann entlassen?
Urteil: BAG vom 13.6.2019, Az.: 6 AZR 459/18
Stand: 11.08.2017 19:01
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