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Personal
  • FUCHS-Briefe
  • Personal | Recht

Wo die Fürsorge endet

Sie müssen Ihre Mitarbeiter nicht auf die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für deren betriebliche Altersversorgung hinweisen.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal

Keine Eigenbeurlaubung

Trotz amtlicher Unwetterwarnung dürfen Ihre Mitarbeiter nicht einfach zu Hause bleiben.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal

Strafen steuerpflichtig

Übernehmen Sie für Ihre Mitarbeiter die Bezahlung von Verwarnungsgeldern aus Verkehrsverstößen, ist dies lohnsteuerpflichtig.
  • FUCHS-Briefe
  • Betrieb

Mobilmachung zur Wahl

Die Gewerkschaften bereiten sich generalstabsmäßig auf die Betriebsratswahlen im März/April 2014 vor.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal

Steuern auf Zuschuss

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Kranken- oder Pflegeversicherung, müssen Sie diesen künftig als Barlohn versteuern.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal

Quotenmeldung bis Ende März

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern müssen der Arbeitsagentur bis spätestens 31. März die Zahl der bei ihnen beschäftigten Schwerbehinderten mitteilen.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal | Unternehmen

Kündiger umstimmen

Gegenangebote bei Kündigungen verlieren weiter an Wert.
  • FUCHS-Briefe
  • Gewerkschaften | Betrieb

Wettbewerb treibt Kosten

Der Wettbewerb zwischen den großen Gewerkschaften wird sich verschärfen und den Lohndruck für die Betriebe erhöhen.
  • FUCHS-Briefe
  • Betrieb

Suchtgefahren vorbeugen

Eine praxisnahe Broschüre zur Suchtprävention in Klein-und Mittelbetrieben hat der Fachverband Sucht e.V entwickelt.
  • FUCHS-Briefe
  • Innovation | Personal

Rechtsanwaltsgehilfe Computer

Auch in „Denk-Berufen“ werden über kurz oder lang Computer zur unbegrenzten Ressource am Arbeitsmarkt.
  • FUCHS-Briefe
  • Krankenversicherung

Beitragsanhebungen in Sicht

Arbeitgeber werden sich künftig wieder paritätisch an den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligen müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Betrieb | Mindestlohn

Löchriges Kontrollnetz

Die Einhaltung eines flächendeckenden Mindestlohns wird der Staat nur stichprobenartig kontrollieren können.
  • FUCHS-Briefe
  • Berlin

1:2 für Vorstände

Die von der EU vorgesehene Regulierung der Vorstandsvergütung im Bankensektor wird auch auf andere börsennotierte Unternehmen übergreifen.
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