Finanzgericht rettet Betrieben ihre Corona-Soforthilfe
Finanzämter sind beim Eintreiben von Steuerschulden gnadenlos. Zahlt der säumige Steuerzahler nicht in den gesetzten Fristen, gibt es schnell eine Kontenpfändung. Dass der lange Arm des Fiskus auch die Corona-Softhilfe kassiert, wollten drei Kleinbetriebe im Münsterland allerdings nicht akzeptieren.