Oldtimer-Käufer müssen Mängel nicht akzeptieren
„Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ hieß es in der Verkaufsanzeige für einen 40 Jahre alten Mercedes-Oldtimer. In Wirklichkeit war sie allerdings defekt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es keinen Ausschluss bei der Gewährleistung gibt, auch wenn der Mercedes schon viele Jahre auf dem Buckel hat.