Unternehmen haften als Bauherr nicht für Subunternehmer-Lohn
Haftet der Investor für nicht gezahltes Entgelt, wenn der Subunternehmer und der Generalunternehmer Pleite gehen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sagt: Nein.
Urteil: BFH, Urteil V R 18/18
Urteil: LAG berlin-BRandenburg vom 20.6.2019, Az.:10 TaBVGa 1001/19
Urteil: BVerfG vom 23.07.2019, Az.: 1 BvR 684/14
Stand: 11.08.2017 19:01
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