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Personal
  • FUCHS-Briefe
  • Mindestgehalt für ATler

Außertariflich Angestellte haben Anspruch auf Mindestlohn

Wer aufsteigen will, muss irgendwann die „Schutzzone" des Tarifvertrags verlassen und den AT-Status anstreben. Manchmal sind damit sogar materielle Nachteile verbunden. Eine ‚Rutsche nach unten' braucht aber niemand zu fürchten. Es gibt eine Untergrenze beim Gehalt.
  • FUCHS-Briefe
  • Hauptstadt Notizen vom 19.11.2018

Der Hauptstadt geht’s zu gut

Was ist der Unterschied zwischen Berlin und Rom? Zumindest finanzpolitisch gar keiner. Dort regieren linke und rechte „Populisten". Hier ein rot-rot-grüner Senat. Während Rom u.a. für ein nationales Grundeinkommen bei der Neuverschuldung reichlich überzieht, will das ebenfalls nach wie vor hoch verschuldete Land Berlin eine halbe Milliarde u.a. für einen „Mindestlohn auf einem armutsfesten Niveau" heraushauen. Außerdem sollen die Einkommen der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst noch in dieser Wahlperiode angehoben werden. Und zwar nicht nur auf den Durchschnitt der Bundesländer; alle Bediensteten sollen eine Zulage von 150 Euro monatlich erhalten. Die Berliner, die weiter unter der geringen bis unterirdischen Leistungsfähigkeit der Verwaltung leiden, werden das mit Interesse aufnehmen. Es wird Zeit, dass das das nationale Bailout-Programm namens Länderfinanzausgleich abgeschafft wird.
  • FUCHS-Briefe
  • Regelungssperre für Betriebsvereinbarungen

Eine Betriebsvereinbarung kann nicht alles regeln

Es passiert immer wieder: Eine Gewerkschaft läuft Sturm gegen einen Betrieb, weil Regelungen in seiner Betriebsvereinbarung gegen Standards des geltenden Tarifvertrags verstoßen. Dabei hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klare Regeln zum Verhältnis von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgeschrieben.
  • FUCHS-Briefe
  • Wirtschaftliche Lage ist zu berücksichtigen

Geht es der Firma schlecht, gib es weniger Weihnachtsgeld

Passend zum Weihnachtsgeld-Monat November: Neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten dieses Geld. Im Durchschnitt stattliche 2.583 Euro brutto. Wenn es allerdings der Firma schlecht geht und es keine Tarifbindung gibt, dann kann auch schon mal die Sondergratifikation geringer ausfallen.
  • FUCHS-Briefe
  • Beweise sind erforderlich

Beschäftigter kann auf Urlaub verzichten

Urlaub ist eine feine Sache. Aber was passiert, wenn der Arbeitnehmer partout keinen Antrag auf Urlaub stellt? Umstritten ist, ob der Arbeitgeber, bei Untätigkeit des Arbeitnehmers, eingreifen muss. Der 9. Senat am Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) genau diese Frage vorgelegt. Der hat jetzt entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Sexuelle Ausrichtung von Führungskräften

In UK gehören Outings schon zum „guten Ton“

In den angelsächsischen Ländern outen sich Führungskräfte immer häufiger mit ihrer sexuellen Ausrichtung. Inzwischen erscheinen dazu schon Zeitungsbeilagen. Wir sagen, was der Satz „Ich habe eine Frau und zwei Katzen" so alles aussagt.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitszeugnis nicht vom obersten Chef

Big Boss muss nicht signieren

Arbeitszeugnisse haben bei Einstellungen im Betrieb durchaus ihren Wert. Deshalb gibt es oft Streit, über die richtigen Formulierungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz hatte jetzt sogar zu entscheiden, wer unterschreiben muss.
  • FUCHS-Briefe
  • Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsratsvorsitzender bekommt zu viel Geld

Ein Arbeitgeber darf einen zu hoch eingruppierten Betriebsrat zurückstufen. Aber er darf das zu viel gezahlte Geld nicht zurückfordern. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht in Essen (Urteil vom 4.10.2018, Az.: 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).
  • FUCHS-Briefe
  • Wettbewerbsverstoß nicht zulässig

Tabuzone: Abwerben am Arbeitsplatz

Wenn Fach- und Führungskräfte ihren Lebenslauf bei Karrierenetzwerken wie Xing oder LinkedIn hinterlegen, sind das Fundgruben für Headhunter. Ergebnis dieser Transparenz: Abwerbeversuche direkt am Arbeitsplatz nehmen zu, insbesondere dann, wenn gute Leute knapp sind. Aber nicht alle Formen der Kontaktaufnahme sind auch zulässig, wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt klarstellte.
  • FUCHS-Briefe
  • Fachkräfte suchen in Netzwerken

Rekrutieren mit sozialen Netzwerken

Kleine und Mittlere Unternehmen nutzen soziale Netzwerke kaum zur Personalsuche. Dabei ist die Erstellung eines Profils kostenlos. Etwas Aufwand macht ab und an das Posten von Neuigkeiten. Größter Vorteil sozialer Netzwerke: die Möglichkeit, Kandidaten direkt anzuschreiben...
  • FUCHS-Briefe
  • Meinungsäußerung ist geschützt

Arbeitgeber kann Chat bei Whats-App nicht zensieren

WhatsApp ist auf fast jedem Smartphone mit dem bekannten grünen Icon installiert. Die weltweit bekannte Chat-Software hat fast eine Milliarde-Marke Nutzer. Die Chat-App („Messenger") dient vor allem dem privaten Austausch. Aber: Können Äußerungen in einem Chat bei Whats-App zum ehemaligen Arbeitgeber ehrenrührig, beleidigend und geschäftsschädigend sein?
  • FUCHS-Briefe
  • Fachkräfte – Weiterarbeit nach Verrentung

Rentner wollen arbeiten

Viele Rentner sind weiterhin erwerbstätig. Insgesamt 30% aller Rentner arbeitet nach der Verrentung weiter, 13% der Frauen und 20% der Männer unter den nicht Erwerbstätigen würden das gerne. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können sie unbegrenzt arbeiten, zuvor gelten besondere Regeln...
  • FUCHS-Briefe
  • Überforderte Führungskraft

Führungskraft: Arbeitsverweigerung führt zum Aus

Führungskräfte sind für den Arbeitgeber nicht immer pflegeleicht. Aber: Was tun mit einem unbeliebten Leiter? Notfalls gibt es die Kündigung. Aber vorher sollte einiges versucht werden.
  • FUCHS-Briefe
  • Europäischer Gerichtshof bestätigt betriebliche Praxis

Elternzeit verkürzt Jahresurlaub

Das vor zehn Jahren eingeführte Elterngeld hat das Familienleben verändert wie keine andere familienpolitische Leistung. Mütter kehren heute schneller als früher wieder ins Berufsleben zurück, und immer mehr Väter nehmen zumindest eine kurze Elternzeit. Allerdings gibt es auch Nachteile.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Kündigung Schwerbehinderter: Mitbestimmung

Schwerbehinderten in der Probezeit kündigen, geht nicht einfach so. Arbeitgeber müssen in jedem Fall die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens beteiligen. Tun sie das nicht, ist die Kündigung nicht wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 12.6.2018, Az.: 21 Ca 455/17).
  • FUCHS-Briefe
  • Soft Skills gesucht

Unternehmen suchen perfekte Teamplayer

Die Unternehmen setzen bei der Personalsuche immer stärker auf Soft Skills. Die fachliche Eignung rückt ein Stück in den Hintergrund. Auslöser ist der schnelle und teils schlecht prognostizierbare Wandel der Anforderungen.
  • FUCHS-Briefe
  • Monteur will Fahrtzeiten vergütet

Von zuhause direkt zum Kunden ist Arbeitszeit

Der Streit, der jetzt vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) landete, entstammt noch ganz der klassischen Arbeitswelt. Zu klären war, ob Fahrten, die der Servicetechniker direkt von zuhause zum Kunden antritt, Arbeitszeit sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Schwerbehinderte haben besondere Rechte

Schadensersatz wegen verspäteter Wiedereingliederung

Ändert sich der Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers bedeutet das für den Arbeitgeber, dass er die Fähigkeiten des Mitarbeiters neu ausloten muss. Bescheinigt der Arzt die Arbeitsfähigkeit, sollte der Arbeitgeber sich nicht zu lange mit der Suche nach dem neuen Arbeitsplatz Zeit lassen.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Betriebsausgaben: Leistungsaustausch in Naturalien

Ein Leistungsaustausch mit einem Geschäftspartner setzt nicht voraus, dass Geld fließt. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass folgendes Modell zum Betriebsausgabenabzug berechtigt: Im Urteilsfall erhielten Busfahrer von einem Betreiber von Autobahnraststätten Speisen und Getränke als Gegenleistung dafür, dass sie seine Raststätten mit ihrem Bus anfuhren und ihm damit eine Vielzahl potentieller Kunden zuführten. Der Raststättenbetreiber darf die Kosten dafür zu 100% als Betriebsausgaben absetzen. Die Gegenleistung kann eben auch in Form einer Werk-, Dienst-oder Vermittlungsleistung erbracht werden (BFH, Urteil X R 24/17).
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