Außertariflich Angestellte haben Anspruch auf Mindestlohn
Wer aufsteigen will, muss irgendwann die „Schutzzone" des Tarifvertrags verlassen und den AT-Status anstreben. Manchmal sind damit sogar materielle Nachteile verbunden. Eine ‚Rutsche nach unten' braucht aber niemand zu fürchten. Es gibt eine Untergrenze beim Gehalt.