Gemeinnützige Stiftungen und Vereine sind für unsere Gesellschaft elementar. Daher unterliegt auch das Vermögen dieser Institutionen einem besonderen rechtlichen Schutz. Das Kapital muss dem Stiftungs- bzw. Vereinszweck dienen. Es muss Erträge erwirtschaften und zugleich substantiell erhalten werden, darf keinen unnötigen Verlustrisiken ausgesetzt werden.
Banken und Vermögensverwalter, die auf diesem Fachgebiet ihre Dienstleistungen anbieten, müssen daher über diese besonderen Anforderungen Bescheid wissen und in der Lage sein, das Vermögensmanagement darauf auszurichten.
Zudem erwarten Stiftungen und Vereine besondere Services, etwa Informationen über rechtliche Neuerungen auf dem Gebiet der Verwaltung von Stiftungsvermögen bis hin zur Unterstützung beim Einwerben neuer Stiftungsmittel, dem Fundraising und nicht zuletzt bei der Verwaltung der Stiftung und dem Vermögensreporting gegenüber Behörden.
Die FUCHS RICHTER Prüfinstanz hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der Vermögensmanager, die Stiftungen und Vereinen ihre Dienste anbieten, zu prüfen. Dazu werden verdeckte Markttests durchgeführt, zumeist gemeinsam mit Stiftungen, die einen konkreten Beratungs- und Geldanlagebedarf haben.
Wir prüfen:
Nach der Vorauswahl anhand der schriftlich eingereichten Unterlagen werden die besten Kandidaten zu einem „Beauty Contest", einem intensiven Auswahlgespräch eingeladen. Daran nehmen Vertreter der Stiftung und die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ, vertreten durch Dr. Jörg Richter | IQF und Ralf Vielhaber, Verlag Fuchsbriefe, teil.
Stand: 11.08.2017 19:01
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