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Anforderungen der Stiftung

Stiftungsvermögen 2020

Die Anforderungen der Stiftung an die Vermögensmanager

Die Weiss-Jänicke-NAK-Seniorenstiftung mit Sitz im Raum Hannover ist auf der Suche nach einem neuen Vermögensverwalter. Stiftungszweck ist die Förderung der Seniorenarbeit, Altenhilfe und Unterstützung von Senioren, insbesondere im christlichen Kontext. Die Stifter waren zwei Gemeindemitglieder einer christlichen Kirchengemeinde. Die Stiftung wurde beim Tod des letztversterbenden Stifters im Jahr 2008 gegründet. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz begleitet das Auswahlverfahren.

Die Grundlagen

  • Das Vermögen der Stiftung wird aktuell von einer regionalen Privatbank verwaltet. Das betreuende Team hat die Bank verlassen. Die neuen Ansprechpartner überzeugen den Stiftungsvorstand nicht. 
  • Das Wertpapiervermögen beläuft sich derzeit auf ca. 370.000 €. Zusätzlich sorgen Mieteinnahmen der Stiftung für einen weiteren kontinuierlichen Ertrag nach Kosten in Höhe von 3.500 € p a., die i. d. R. zu 2/3 ausgeschüttet werden.
  • Ein spezielles Ausschüttungsziel gibt es nicht. Es soll so angelegt werden, dass regelmäßige Erträge möglich sind, aber auch das Vermögen erhalten bleibt. Laut Satzung ist das Vermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
  • Leider ist die Stiftungssatzung damals nicht mit Blick auf den heutigen Kapitalmarkt geschrieben worden. So dürfen nur ordentliche Erträge ausgeschüttet werden.  Daher sind bei einer Mandatserteilung ggfs. Änderungshinweise und Begleitung hilfreich, da ich nicht über diese Kompetenz verfüge.
  • Der Stiftung wurde aus der Kirchengemeinde eine weitere Erbschaft avisiert, die voraussichtlich 500.000 € oder mehr beträgt. Der Zufluss ist nicht planbar, mit Blick auf das Lebensalter des Zustifters könnten noch 10 Jahre ins Land gehen.
  • Das o. g. Vermögen soll wieder in Wertpapieranlagen investiert werden. Im Vorfeld habe ich über die Anlage in einen Stiftungsfonds (anstelle der bisherigen Vermögensverwaltung) nachgedacht. Jedoch war mir hier das Thema „Transparenz Nachhaltigkeit“ zu wenig berücksichtigt. Mich bewegt das Thema „Nachhaltigkeit“ und „Ethik“, obwohl es vom Stifter hierzu keine Vorgaben gibt, das aber für eine christlich geprägte Stiftung immer wichtiger wird.
  • Transparenz diesbezüglich ist ein wichtiges Kriterium. Ggfs. führt dies auch zu einer stärkeren Betonung solcher Anlagen. Hier wäre ein Dialog bei Mandatserteilung hilfreich.

Folgende Anforderungen sollte das Angebot beinhalten:

  • Vorschlag über die  Anlage der o. g. 350.000 €
  • Renditeerwartung / zu erwartende Ausschüttungen für den Stiftungszweck
  • Detailblick in die Wertpapier-Verteilung (wie genau werden Sie das Stiftungsvermögen anlegen wollen?)
  • Honorarangebot / Gesamtkostenübersicht
  • Ein Beispiel, wie Sie Transparenz bei der Nachhaltigkeit schaffen würden.

 Die Anforderungen waren den angeschriebenen Vermögensmanagern so mitgeteilt worden.

 

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