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Vertrauenssiegel

Banken/Bankniederlassungen und Vermögensverwalter, die in allen fünf Prüfkategorien ein grünes Ampellicht aufweisen, dürfen das Vertrauenssiegel „Trusted Wealth Manager" der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz führen.

Solange sich ein Vorfall in Prüfung befindet, darf das Siegel weiter benutzt werden. Erst wenn sich konkrete Hinweise auf eine unfaire Kundenbehandlung ergeben, muss der Anbieter auf schriftliche Aufforderung der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz hin die Benutzung des Siegels einstellen.

Das Siegel ist lizenzpflichtig.


Online-Siegel

Trusted Wealth Manager Siegelbeispiel
Bei Online-Siegeln ist folgende Angabe unter dem Siegel Pflicht:

"Dieser Private Banking-Anbieter unterliegt dem laufendem Monitoring durch die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz (fuchsrichter.de). Das Siegel darf solange geführt werden, wie die Vertrauensampel auf Grün steht. Das bedeutet, dass der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz keine Fälle beim Umgang mit Kunden bekannt geworden sind, die unfaires Verhalten des Anbieters eindeutig belegen. Bitte informieren Sie sich dazu auf https://www.fuchsbriefe.de/fuchsrichter/vertrauensbasis/vertrauensampel/"

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