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Jens Graf Rechtsanwälte

Diese Fachanwaltskanzlei unterstützt uns bei unserer Arbeit. Sie sorgt mit dafür, dass die Vertrauensampel aus anwaltlicher Sicht stets auf dem neusten Stand ist.

Rechtsanwalt Jens Graf:

Das Grundübel ist die Provision

Fachanwalt und Anlegerschützer Jens Graf äußert im Gespräch mit der FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ viel Kritik an MiFID II: Die Richtlinie sorge für unnütze Bürokratie, höhere Kosten und beseitige nicht das seiner Meinung nach "Grundübel" bei der Beratung: die Provisionszahlungen durch die Produkthersteller. Seine Lagebeurteilung und Empfehlungen an den Gesetzgeber lesen Sie hier.

Seit 1988 zur Anwaltschaft zugelassen veröffentlichte Rechtsanwalt Jens Graf erstmals 1989 zum Thema Kapitalanlagenrecht in einer juristischen Fachpublikation und ist seitdem regelmäßig mit diesem Rechtsgebiet befasst.

Ab 1994 betraute er ausgewählte Massenschadensfälle gegen in- und ausländische Adressen und wirkte bundesweit bei hunderten von Gerichtsverfahren mit, von denen mehr als dreißig zu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs führten. Er war Dozent der ebs FINANZAKADEMIE, Teilnehmer der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest und ist Mitglied der Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e. V.. Aufgeführt ist seine Kanzlei in den Fachpublikationen Kanzleien in Deutschland 2007 („… ist für ihre Kompetenz im Kapitalanlegerschutz bundesweit bekannt“) und der Focus Anwaltsliste.

Er und seine Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht und dem Recht der Vermögensverwaltung tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Die Betrauung mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung von Vermögen erstreckt sich u. a. auf die Beratung bei Vertragsgestaltungen, die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen in- und ausländische Adressen über die Vertretung in Schieds- und Schlichtungsverfahren bis hin zu Prozessen vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

Die aus der mehrjährigen erfolgreichen Befassung mit einer Vielzahl individueller Mandate erlangten Erfahrungen fließen ein in jedes aktuelle und zukünftige Mandat. Sie finden Ausdruck in der Fokussierung auf die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen, die bei der Inanspruchnahme von Verwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Sparkassen, Banken, Vermittlern, Vermögensverwaltern, Anlageberatungen und Brokern oder beim unmittelbaren Erwerb unterschiedlichster Beteiligungen und Kapitalanlagen im In- und Ausland Schäden erlitten haben. Besonderer Wert wird gelegt auf die den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Klienten gerecht werdende Beratung und Vertretung.

Wir sprachen mit Herrn Graf über seine Arbeit. Das ganze Interview finden Sie hier.


Jens Graf Rechtsanwälte
Königsallee 52 - 54
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 86 32 25 25
Fax: 0211 86 32 25 55
E-Mail: www.jensgrafrechtsanwaelte.de

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