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So wird die Vertrauensampel gesteuert

So lesen Sie die Ampelzeichen

Die Vertrauensampel kann auf Grau stehen – dann ist sie ausgeschaltet – auf Grün, Grün blinkend, Gelb oder Rot. Im Folgenden erklären wir, was die einzelnen Farben bedeuten.

  • Grau (= Ampel ausgeschaltet): Prüfzeit von drei Monaten läuft noch oder Anbieter hat sich auf Anschreiben nicht zurückgemeldet oder will keine Informationen erteilen (dazu mehr unter Selbstauskunft)
  • Grün: Prüfzeit abgeschlossen, keine Negativhinweise bekannt geworden
  • Grün blinkend: Hinweis erhalten, noch in Prüfung
  • Gelb: Negativhinweis geprüft und als problematisch erkannt; Klärungsprozess unter Einbeziehung der Bank läuft
  • Rot: Negativhinweis geprüft und als problematisch erkannt; Bank oder Vermögensverwalter kann / will Vorwürfe nicht klären
Vertrauensampel
Vertrauensampel

Das Umschalten der Ampellichter

Ampellichter werden nach einem System von Checks and Balances ausgelöst
Den Ampelkategorien „öffentliche Quellen", „Fachanwälte", „Kunden", „Mitarbeiter", sind mehrere Ampellichter zugeordnet

  • dreimonatiger Prüfzeitraum läuft noch: Grau (= Ampel ist ausgeschaltet)
  • dreimonatiger Prüfzeitraum abgeschlossen, keine Negativhinweise bekannt geworden: Grün
  • dreimonatiger Prüfzeitraum abgeschlossen, aktueller Negativhinweis in Prüfung: Grün blinkt mit Kommentar auf der Trusted Wealth Manager - Seite
  • Negativhinweis geprüft und als problematisch erkannt, Klärungsprozess unter Einbeziehung der Bank oder des Vermögensverwalters läuft: Gelb mit Kommentar auf der Trusted Wealth Manager- Seite
  • Negativhinweis geprüft und als unproblematisch erkannt: Grün mit Kommentar auf der Trusted Wealth Manager- Seite
  • Negativhinweis geprüft und als problematisch erkannt, Bank oder Vermögensverwalter kann / will Vorwürfe nicht klären: Rot mit Kommentar auf der Trusted Wealth Manager- Seite
  • Bank oder Vermögensverwalter geht in Klärungsprozess – Rot wechselt zu Gelb mit Kommentar auf der Trusted Wealth Manager- Seite
  • Bank oder Vermögensverwalter ergreift hinreichende Maßnahmen, Vorwurf auszuräumen; Kunde oder Anwalt oder glaubwürdige öffentliche Quelle bestätigt diese: Grau mit Kommentar auf der Trusted Wealth Manager- Seite; dreimonatiger Prüfzeitraum beginnt vorn/Karenzzeit
  • Bank oder Vermögensverwalter will ausdrücklich nicht am Prüfverfahren teilnehmen und die Selbstauskunft nicht beantworten: die Ampelfarbe bei Selbstauskunft schaltet auf Weiß

Die Selbstauskunft

Abweichend davon funktioniert die Ampelsteuerung für die Selbstauskunft

  • Grau: Es liegt keine Selbstauskunft vor (abgelehnt oder noch nicht angefragt)
  • Grün blinkend: Selbstauskunft ergab laufende Vorfälle. Diese werden recherchiert und ggf. bei Anwälten oder öffentlichen Quellen sichtbar mit Kommentar auf der Trusted Wealth Manager- Seite
  • Grün: Selbstauskunft gegeben. Keine Vorfälle akut. Keine Kundenklagen anhängig
  • Weiß: Bank oder Vermögensverwalter will ausdrücklich nicht am Prüfverfahren teilnehmen und die Selbstauskunft nicht beantworten

Die Vertrauensampel

Und so funktioniert die Steuerung der Vertrauensampel (großes Ampellicht)

  • Nur wenn in allen fünf Kategorien das grüne Licht leuchtet, stellt sich die Vertrauensampel auf Grün
  • In allen anderen Situationen steht die Vertrauensampel auf Grau

Sondersituation

Hat ein Finanzinstitut ein grünes Ampelzeichen und es tauchen Hinweise auf, die überprüft werden müssen, schaltet das entsprechende Ampelzeichen in der entsprechenden Prüfkategorie auf Grün blinkend. In dieser Prüfphase bleibt die Vertrauensampel auf Grün geschaltet.

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