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LG Frankfurt: Taunussparkasse beriet Stiftung falsch

Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die auch zum Beirat Trusted Wealth Manager gehört, hat auf anwalt.de auf ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt hingewiesen, wonach die Taunus Sparkasse eine Rückzahlung von über 1,5 Millionen Euro an eine Stiftung leisten muss. Die Begründung des Gerichts laut RA Andreas M. Lang: Die Beratung durch die Taunus Sparkasse sei nicht „anlegergerecht“ gewesen, da sie die stiftungsrechtliche Vorgabe des Kapitalerhalts nicht berücksichtig hatte. Die Bankberater sollen dazu geraten haben, das Kapital in geschlossene Immobilienfonds zu investieren. Dabei hätten sie nicht erwähnt, dass damit ein unternehmerisches Risiko verbunden ist, das zu einem Teil- oder Totalverlust führen kann. Auch die während der Laufzeit nur sehr eingeschränkte Handelbarkeit solcher Anteile geschlossener Fondskonstruktionen sei offensichtlich kein Thema gewesen, so Lang. Die Bank soll lange argumentiert haben, eine Beratung habe gar nicht stattgefunden, da die Bank lediglich als Vermittler aufgetreten sei. Dem seien die Frankfurter Richter allerdings nicht gefolgt.
Anmerkung Prüfinstanz
Der hier geschilderte Vorgang ist tatsächlich kritisch aus Sicht eines Private Banking Kunden, wie es Stiftungen typischerweise auch sind. Wir prüfen zunächst das Urteil selbst und treten dann mit der Taunus Sparkasse in Kontakt. Bis zur Einsichtnahme in das Urteil durch die PBPI blinkt die Vetrauensampel im Segment Fachanwälte grün mit Tendenz zur Gelbschaltung, die nach Prüfung des Urteils erfolgen kann.
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