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  • Sparkasse Mainz

Mainzer Sparkasse wegen Beratungsfehler verurteilt

Wie das Wiesbadener Tagblatt unter Berufung auf der Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann berichtet, hat das Landgericht Mainz die Sparkasse wegen eines Beratungsfehlers zu Schadenersatz und Rückabwicklung von zwei Schiffsfondsbeteiligungen verurteilt, die das Institut einem langjährigen Kunden verkauft hatte. Demnach sei das Gericht zur Überzeugung gekommen, dass die Sparkasse – es ging um Anteile an HCI Shipping Select XI und HCS Shipping Protect II – den Kunden nicht ausreichend über Provisionen, die das Institut bekam, informiert habe. Wie die Sparkasse Mainz laut Wiesbadener Tagblatt mitteilt, hat sie Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil mit folgender Begründung eingelegt. Nach unserer Auffassung widerspricht das Urteil der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, heißt es weiter. Ähnliche Urteile seien vielfach gegen andere Banken und Sparkassen ergangen.
Anmerkung Prüfinstanz
Die uns vorliegenden Angaben sind unzureichend. Wir werden die Sparkasse zunächst um nähere Angaben bitten.
Medienberichte
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