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  • Salzlandsparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts

Salzland Sparkasse beriet laut LG Magedeburg bei Schiffsfonds falsch

Nach Angaben der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann habe diese ein Urteil (vom 22. Dezember 2016) durch die 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg erstritten. Wegen Beratungsfehlern sei die Salzlandsparkasse zur Rückabwicklung der Schiffsfondsbeteiligung am HCI Shipping Select XVII verurteilt worden. Die Kläger, welche bereits langjähriger Kunden der beklagten Bank waren, wurden im Rahmen ihrer Betreuung von zwei Beraterinnen der Salzlandsparkasse, der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII als sichere und risikolose Kapitalanlage empfohlen, welche sich für konservative Anleger und auch zur Altersvorsorge eigne. Bereits das Andienen, als für dieses Anlageziel geeignet, stellte nach Überzeugung des Gerichts eine Falschberatung dar. Die Risikoaufklärung durch die Sparkasse sei unzureichend gewesen, ebenso die Aufklärung über erhaltene Provisionen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung Prüfinstanz
Der Vorwurf Falschberatung ist stark und das Urteil spricht gegen die Sparkasse. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wir holen zunächst eine Stellungnahme der Sparkasse ein. Uns ist noch nicht klar, ob es sich um eine Beratung im Rahmen des Private Banking der Sparkasse gehandelt hat.
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