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  • Oldenburgische Landesbank AG

Oldenburgische Landesbank nimmt Gesellschafteranteile von Anleger zurück

Die Oldenburgische Landesbank ist laut Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen verurteilt worden, einem Anleger insgesamt fast 300.000 Euro gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der SolEs 22 GmbH & Co. KG zurückzahlen zu müssen. Bei SolEs handelt es sich um eine geschlossene Beteiligung mit den zugehörigen grundsätzlich hohen Risiken bis hin zum Totalverlust. Der heute 73-jährige Mandant aus Ihlow sowie seine Schwiegertochter bekommen durch das jeweilige Urteil des Landgerichtes Oldenburg demnach ihre Anlagesumme abzüglich bereits ausgezahlter Ausschüttungen zugesprochen. Zudem werden sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB –freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der gezeichneten Beteiligung an der SolEs 22 GmbH & Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären. Das Urteil ist laut Anwaltskanzlei bereits rechtskräftig. Nach den Recherchen der Fachanwaltskanzlei wurde die Förderung in Italien ab 2010 um 10%, in Spanien sogar um 45% reduziert und sank von da an mit jedem neuen Energiegesetz weiter. Da die staatliche Förderung grundsätzlich jedoch die Voraussetzung dafür bildet, dass Gewinne aus der Solarnutzung erzielt werden können, war die prognostizierte Vergütung bei den uns bekannten Fällen nicht einzuhalten und die erwarteten Umsatzgewinne blieben aus. Mit der Zeichnung des Fonds verband sich das Versprechen hoher Ausschüttungen von min. 7 % p. a. und nach zehn Jahren nahezu Verdoppelung des Vermögens. Das Problem war, dass der Staat (Spanien) einmal gemachte Förderzusagen nachträglich zurücknahm. Damit platzte der Renditetraum.Oldenburgische Landesbank nimmt Gesellschafteranteile von Anleger zurück
Anmerkung Prüfinstanz
Das Urteil reiht sich ein in eine lange Reihe weiterer gegen Finanzdienstleister, die den Fonds empfohlen hatten, der 2009 / 2010 en vogue war. Somit ein inzwischen klassischer Fall, einer aus juristischer Sicht unzureichend erscheinenden Beratung und Risikoaufklärung zu einer Beteiligung, die bei näherem Hinsehen aufgrund der besonderen Umstände, die den Fonds in Mitleidenschaft zogen, allerdings verzeihlich sein könnte. Auch wenn das Urteil erst mal klar gegen die Bank spricht - man darf nicht übersehen, dass es in solchen Fällen schwer ist, die Wahrheit ans Licht zu bringen, inwieweit wirklich unzureichend über Risiken aufgeklärt wurde. Die Bank wird vom Gericht in die Beweispflicht genommen … und steht beim Nachweis gewöhnlich „auf dem Schlauch“. Viele Banken verzichten inzwischen ganz auf die Empfehlung von geschlossenen Beteiligungen aufgrund der damit verbundenen Anlage- und auch Prozessrisiken. Wir werden uns zunächst das Urteil besorgen und die genaue Begründung lesen.
Medienberichte
  • https://www.oz-online.de/-news/artikel/319664/Ihlower-gewinnt-Prozess-gegen-die-OLB
  • http://solarfonds-check.de/warum-fuer-soles-21-die-sonne-nach-unseren-recherchen-nicht-mehr-scheint/
  • http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/solarfonds-angelockt-und-abgezockt/14917392-3.html
  • https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/urteile-und-erfolge/oldenburgische-landesbank-lenkt-kurz-vor-der-beweisaufnahme-ein/
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