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Stiftungsangebot: Hier hat´s leider nicht gereicht

Drei Millionen Euro sind durchaus ein Wort. Wenn es für eine Bank oder einen Vermögensverwalter darum geht, diesen Betrag unter die Fittiche zu bekommen, tut man dafür schon etwas.

Um dieses Volumen geht es im Fall der Thussi-Drexler-Stiftung, die per Ausschreibung einen Verwalter für ihr liquides Vermögen sucht. Ihre Ziele sind die professionelle und damit stiftungsrechtskonforme Verwaltung des Stiftungsvermögens, das nachhaltige Erwirtschaften von ausreichenden (ordentlichen) Erträgen in Höhe von 50.000-100.000 EUR p.a. sowie die spekulationsfreie, das Stiftungskapital erhaltende Anlage.

Die Stiftungsverantwortlichen hatten somit eine Reihe von Anforderungen in der Ausschreibung gestellt. Die Bewerber auf das Mandat sollten folgende Punkte in ihrem schriftlichen Angebot berücksichtigen.

  • die detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Wertpapierstruktur

  • die konkrete Benennung der Wertpapiere mit denen das Portfolio bestückt werden soll

  • die Nennung der der Anlageinstrumente, die allgemein von dem jeweiligen Anbieter für die Portfolioausgestaltung verwendet werden (sollten)

  • eine Vorschau auf die zu erwartenden Erträge

  • 15% = 450.000 EUR sollten liquide und damit sofort verfügbar bleiben. (Die Stiftung plante, den Betrag als „Kriegskasse“ vorzuhalten, um bei passender Gelegenheit Wald kaufen zu können. Dies gab sie im Anschreiben aber so nicht bekannt).

  • aufzeigen, wie Ertragserwirtschaftung und Substanzerhalt geschafft werden

  • eine Firewall beschreiben und einrichten, die dafür sorgen soll, dass das Stiftungsvermögen bei einer schweren Marktturbulenz nicht angegriffen wird

  • die Beschreibung des Risikomanagements

  • ein Beispiel für ein jährliches Reporting

  • die Basisgebühr angeben; gewünscht war eine erfolgsabhängige Komponente auf Basis des kumulierten Ertrages mit einer Highwatermark, das heißt: die Performancefee sollte erst dann greifen, wenn jeweils der bereits zuvor erreichte Vermögenshöchststand überschritten wird

  • Alternativ bat die Stiftung um die Nennung einer Pauschalgebühr (all-in-fee)


Die Satzung konnte auf Anforderung abgerufen werden.

Der Stiftung war es wichtig, dass diese Punkte vollständig angesprochen und bearbeitet wurden. Wo dies nicht oder nur unzureichend geschah, war der Weg in die weitere Auswertung und tiefergehende Analyse der eingereichten Unterlagen versperrt.

Immerhin 21 Häuser, mehr als dein Drittel derjenigen, die sich auf das Anschreiben der Stiftung zurückmeldeten (insgesamt 59), kamen den Wünschen der Ausschreibung nicht hinreichend nach. Fünf Anbieter sendeten ein Anschreiben, aber keinen vollwertigen Vorschlag gemäß Ausschreibung. Bei 16 Häusern genügten die Anlagevorschläge nicht den formalen Anforderungen, weil einzelne Punkte schlicht ausgespart oder bestenfalls rudimentär angesprochen wurden. Häufig wurde übersehen, dass die Ausschüttungen nur aus den ordentlichen Erträgen wie Zinsen und Dividenden zu erwirtschaften sind. Wenn diese Aufgliederung fehlte, schloss sich aus formalen Gründen die Tür. Denn dies ist notwendiger Standard bei Stiftungsausschreibungen – und zudem ein recht verlässlicher Indikator, ob ein Anbieter sich überhaupt mit Stiftungen gut genug auskennt.  

Wir gehen hier nur beispielhaft und punktuell auf diese 21 – immerhin mehr als ein Drittel derjenigen, die sich auf die Ausschreibung zurückgemeldet hatten, ein.

Nicht immer ist ein Anlagevorschlag oder Angebot drin, wo dies (sinngemäß) draufsteht. Viele Häuser scheitern an der „Hürde“, eine brauchbare Differenzierung von ordentlichen und außerordentlichen Erträgen vorzunehmen.

Wir gehen hier nur beispielhaft und punktuell auf diese 21 – immerhin mehr als ein Drittel derjenigen, die sich auf die Ausschreibung zurückgemeldet hatten, ein.

inprimo invest GmbH, Clemensstraße 10, 60487 Frankfurt am Main Deutschland  www.inprimo.de

Bei inprimo invest GmbH wiederum ist die Differenzierung der Erträge zu erkennen; aber sie sind nicht substanziell genug. Die Renditeerwartung für das Gesamtportfolio finden wir nicht.

 

Semper Constantia Privatbank Aktiengesellschaft, Heßgasse 1, 1010 Wien www.semperconstantia.at

Semper Constantia Privatbank Aktiengesellschaft aus Österreich nimmt ebenfalls keine Unterscheidung in ordentliche (ausschüttbare) und außerordentliche Erträge vor.

Spiekermann & Co AG, Rolandstraße 10 49078 Osnabrück www.spiekermann-ag.de

Spiekermann & Co AG präsentieren ihren Stiftungsfonds mit Einblick in die Top-Positionen, doch es fehlen konkrete Prognosen. Zu wenig.

 

Südwestbank AG, Rotebühlstr. 125 70178 Stuttgart, www.suedwestbank.de

Bei der Südwestbank AG sind die Informationen zu den ordentlichen Erträgen so dürftig, dass es für das Überschreiten der Hürde 1 „Formale Anforderungen erfüllt“ nicht reicht.

Fazit: Manche Anbieter hinterließen den Eindruck, nur pro forma ein Angebot abgeben zu wollen, Motto: Pflicht erfüllt. So etwa die Commerzbank. Andere wollten mehr, als die Stiftung zum Zeitpunkt der Ausschreibung liefern konnte oder wollte: persönliche Gespräche, eine Anlagerichtlinie. Das Gros aber scheiterte an der Darlegung der Erträge und deren sauberen Split in ordentliche, aus Zinsen und Dividenden gewonnenen Erträge, die für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet werden dürfen sowie außerordentliche wie Kursgewinne, die dem Erhalt des Stiftungsvermögens dienen.

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