Bethmann Bank macht Beratung zu geschlossenen Beteiligungen transparent und verdient sich grüne Vertrauensampel
Die Bethmann Bank hatte in ihrer Selbstauskunft 2017 auf kritische Fälle in der Vergangenheit hingewiesen, bei denen es um Differenzen mit Kunden bezüglich der Beratung zu geschlossenen Beteiligungen ging. Per se ist ein solch offener und transparenter Umgang in diesen Fragen keine Selbstverständlichkeit und spricht für die Beratungskultur im Haus.
So teilt die Bank der Prüfinstanz mit, im Nachgang zur Finanzmarktkrise seien verschiedene geschlossene Beteiligungen Gegenstand von Beschwerden, Ombudsmannverfahren und gerichtlichen Verfahren gewesen; bei den streitbefangenen Beteiligungen aus der jüngeren Zeit habe es sich überwiegend um geschlossene Schiffsfondsbeteiligungen gehandelt, die - jedoch in einem sehr überschaubaren Umfang zum Gegenstand eines Beschwerde- oder Gerichtsverfahrens gemacht werden.
Die Bethmann Bank bekennt sich darüber hinaus zu einer transparenten Dienstleistungserbringung; dies beinhaltet auch, eine vollumfänglich transparente Kosten- und Provisionsstruktur. Eine entsprechende Aufklärung erhalte der Kunde sowohl mündlich, als auch schriftlich. Dies sei ein fester Bestandteil im Rahmen der auch im Übrigen sehr ausführlichen Beratung.