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Donner & Reuschel erläutert Maßnahmen

Die Bank Donner & Reuschel hat ausführlich erläutert, welche Maßnahmen sie aufgrund von Auseinandersetzungen mit Kunden zur Qualitätsverbesserung des Beratungsprozesses unternommen hat. Auswahlprozess für Beteiligungsprodukte: Bevor die Entscheidung über die Aufnahme eines Produktes in das Beratungsangebot getroffen wird, erfolgt eine Eignungsprüfung durch das Produktmanagement. Für diese Eignungsprüfung sind Kriterien hinterlegt, z.B. Transparenz, Währungskongruenz zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten des Vorhabens u.a. Sofern diese Kriterien nicht zur vollsten Zufriedenheit der Bank erfüllt werden, erfolgt keine Aufnahme des Produktes in unser Beratungsangebot. Die Definition der zu Grunde gelegten Kriterien wird laufend angepasst. Es fließen (und flossen bereits) auch negative Erfahrungen aus der Vergangenheit mit ein. Man habe sich von Anbietern als Vertriebspartner getrennt, zum Beispiel aufgrund mangelnder Transparenzbereitschaft. Einführung eines monatlichen Reportings hinsichtlich der Vermögensverwaltung. Überarbeitung der Vertriebsunterlagen (z.B. Anlagevorschlag): die Grenzen/Schwächen des hauseigenen Regelwerks in der Kapitalanlage werden deutlicher herausgestellt. Weiterhin wurde ein monatliches Reporting (vorher: halbjährlich) etabliert. Diese Maßnahmen wurden in verschiedenen Vertriebsinformationen und auch -schulungen an die Kundenberater kommuniziert und deren Vermittlung an Kunden/Interessenten trainiert. Die Rückmeldungen von Seiten der Berater und Kunden zeigten, dass die getroffenen Maßnahmen die offene Diskussion zur Performanceerwartung und damit die Vermeidung von Missverständnissen unterstützten. Zudem hat Donner & Reuschel der Prüfinstanz einen beispielhaften Auszug aus den Anlagevorschlägen gewährt. Für jede Anlageklasse nennt die Bank eine Erwartungsrendite und für die vorgeschlagene, kundenindividuelle Risikomischung der Anlageklasse, die erwartete Portfoliorendite sowie den maximalen Verlust (Max. Draw-Down auf 2 Jahre auf einem 99% Konfidenzniveau). Zusätzlich erläutern Donner & Reuschel im Kontext der jeweiligen Anlagestrategie in der betreffenden Anlageklasse die Grenzen des Regelwerks bzw. der Anlagestrategie.

Anmerkung Prüfinstanz

Die Prüfinstanz ist aufgrund der geschilderten Maßnahmen der Ansicht, dass Donner & Reuschel hinreichende Schlussfolgerungen und Maßnahmen aus zurückliegenden Auseinandersetzungen mit Kunden im Zusammenhang mit dem Beratungsprozess getroffen haben. Insbesondere die Anlagevorschläge zeigen einen maximalen Verlust (innerhalb eines konkreten Zeitraumes – eine Angabe, die Kunden regelmäßig nachvollziehen können –, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten wird (vor Kosten und Steuern). Zudem ist ein Erwartungsmanagement über die Grenzen des Ansatzes zu sehen: Bei Betrachtung eines kurzfristigen Anlagezeitraums (<5 Jahre) oder bei schnell wechselnden Kursausschlägen sind die erzielten Renditen nicht so hoch wie bei Vergleichsgrößen (Benchmarks). Hier ist Geduld gefragt. Auch das ist klar im Sinne des Kunden und eine verständliche Art der Darlegung der Grenzen des eigenen Anlageansatzes. Wir schalten die Vertrauensampel im Bereich Selbstauskunft auf Grün.

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