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Dr. Kohlhase Vermögensverwaltung erneuert Selbstauskunft

Anmerkung Prüfinstanz

Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltung bekräftigt in ihrer aktuellen Selbstauskunft, dass keinerlei gerichtliche Streitigkeiten mit Kunden vorliegen oder in den vergangenen drei Jahren vorlagen. Kontinuierlich hätte es in den letzten Jahren ca. 3 Vorgänge p.a., die als Beschwerde gewertet werden konnten, gegeben. Dabei wurde der Beschwerdebegriff sehr weit, als jegliche Form einer Unmutsäußerung gefasst. Die Vertrauensampel bleibt auf „Grün“ geschaltet.
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