Urteil gegen Deutsche Bank wegen Falschberatung zu Bulkerflotten-Anlage
Wir haben inzwischen das Urteil des Landgerichts Heilbronn wegen Falschberatung zur Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG durch die Deutsche Bank eingesehen (siehe Kommentar der Prüfinstanz vom 9.1.2018).
Das Gericht hält die zulässigen Klagen für überwiegend begründet. Der Kläger konnte das Gericht davon überzeugen, „dass er vor der Restrukturierungskonzeptzahlung nochmals bei der Beklagten (Deutsche Bank) war, und mit der Empfehlung beraten wurde, die Zahlung zu erbringen. Wegen des detaillierten Vortrags glaubte ihm das Gericht“.
Der Deutschen Bank werden mehrere Beratungsfehler vorgehalten. „Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Kläger die Anlage nicht getätigt hätte, wenn er über die bereits zum Zeitpunkt der Zeichnung erkennbaren Risiken für die Schifffahrt ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre.“
Die DB kann gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb von 6 Monaten Beschwerde einlegen.
Das Urteil erstritten die Rechtsanwälte Kälberer & Tittel, Berlin. Die DB wurde vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Noerr, Berlin.