Bank im Bistum Essen: vertrauenswürdig
"Als Beschwerde gilt jede Äußerung von Unzufriedenheit, die eine natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) an die Bank im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsaktivität richtet. Dabei muss der Begriff „Beschwerde“ nicht zwingend verwendet werden." So definiert es die BiB Essen in ihrer Selbstauskunft für 2022.
Das Beschwerdeverfahren kennt klare Zuständigkeiten, die Anzahl der Beschwerden geht nahe null. Dies deckt sich mit den Ergebnissen unseres laufenden Monitorings. Die BiB Essen taucht in den einschlägigen Quellen nicht auf – was in diesem Fall ein gutes Zeichen ist. Die Vertrauensampel bleibt auf Grün geschaltet.