Commerzbank beschreibt computergestützten Beratungsprozess mit dem Analysetool KundenKompass
Die Commerzbank erläutert zu Ihrem Schreiben vom 28.6. auf Bitten der Prüfinstanz ihren computergestützten Beratungsprozess. Ein zwischenzeitliches Schreiben der Prüfinstanz vom September 2016 hatte die zuständige Abteilung nicht erreicht. Anlass war ein BGH- Urteil vom 15. März 2016 (Az: XI ZR 122/14), dass die Revision der Commerzbank AG zurückwies und deren Pflicht zur Rückabwicklung eines Anlagegeschäfts sowie die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen bestätigte. Die Commerzbank war mit der Vermittlung einer Anlage an einem Medienfonds beauftragt worden.
Das von der Bank eingesezte Analysetool „KundenKompass“ sei vom bankenunabhängigen Institut für Vermögensaufbau (IVA) auf Effizienz und Eignung geprüft worden.