Rückmeldung zum OLG-Kickback-Urteil
M.M. Warburg meldet auf unsere Anfrage zum OLG-Kickback-Urteil zurück: Wir teilen Ihnen mit, dass wir die sich aus der Rechtsprechung und den rechtlichen Regelungen ergebenden Anforderungen zur Information über Kosten und Zuwendungen umfassend erfüllen.