Laureus Privat Finanz ist ehrlich und offen
Laureus führt nicht nur Kundenumfragen durch, sondern veröffentlicht die Ergebnisse auch. Das hat in der Branche Seltenheitswert. „93% der Kunden beantworteten im Rahmen der letzten Befragung die Frage "Würden Sie uns weiter empfehlen" mit "Ja". Klasse.
Davon einmal abgesehen: Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz hat die Laureus laufend auf ihrem Radar und kann bestätigen, was die Geschäftsführung in ihrer Selbstauskunft vermeldet: „keine laufenden juristischen verfahren“. Kurz: ein reinweiße Weste. Auch Kunden- oder Mitarbeiterhinweise oder -beschwerden sind uns bislang bekannt geworden. Sollte es doch einmal dazu kommen, verspricht die Geschäftsleitung: „wir nehmen jede Beschwerde zum Anlass, zu hinterfragen, ob wir uns verbessern können.“
Hinweis: Die LAUREUS AG nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unter https://www.laureus-ag.de/rechtliche-hinweise/ genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den nachstehend genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ nicht teil.
Mehr Infos: siehe auch https://www.laureus-ag.de/downloads/laureus-information-beschwerdemanagement.pdf
Kontakt:
Die LAUREUS AG nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den nachstehend genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den nachstehend genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ nicht teil.
Schlichtung über Bundesbank
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen:
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 100602, 6000 Frankfurt/M., Telefon: 069 9566-3232, Telefax: 069 709090-9901, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
weitere Beschwerdemöglichkeiten
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1a S. 2 KWG betreffen:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefon: 0228 41080, Telefax: 0228 410862299, E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle