Bitte registrieren Sie sich neu, um alle nicht kostenpflichtigen Inhalte auf fuchsrichter.de einsehen zu können.
030-288 817-20
0,00 €
1179
Vermögensverwalter aus Kleve bleibt Trusted Wealth Manager 2023

Oberbanscheidt & Cie. - Vermögensverwalter mit langfristiger Partnerschaft und transparenter Ethik

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Oberbanscheidt & Cie. Ist ein unabhängiger Vermögensverwalter, der individuelle und langfristige Vermögensstrategien für Familien, Unternehmer und Stiftungen anbietet. Das Unternehmen legt großen Wert auf Transparenz. Die legt es auch an den Tag als die FUCHS|RICHTER Prüfinstanz nach ethischen Aspekten im Umgang mit Kunden fragt.
Oberbanscheidt & Cie betont die Bedeutung einer langfristigen Partnerschaft mit seinen Kunden. So verwundert es nicht, dass das Unternehmen auch in diesem Jahr keine juristischen Auseinandersetzungen mit Kunden „pflegt“ und nur eine sehr geringe Anzahl an Beschwerden bearbeiten muss.

Ein Beschwerdemanager erfasst Beschwerden systematisch auf einem Formular – sofern es dazu kommt. Außergerichtliche Einigungen war bislang nicht erforderlich. Kundenzufriedenheit wird nicht gemessen, Weiterempfehlung durch Befragung von Neukunden ermittelt.

 

Der Vermögensverwalter Oberbanscheidt & Cie. mit Hauptsitz in Kleve verfügt über Büros in Düsseldorf und Krefeld. Er bezeichnet sich als Experten für Vermögensverwaltung ab 25.000 Euro, also nicht nur für die ganz großen Brocken. Firmengründer Hans-Josef Orbanscheidt ist stolz darauf, seit 40 Jahren Angestellte, Unternehmer und Ruheständler dabei zu unterstützen, ihr Vermögen zu erhalten und zu vermehren. Die Unzufriedenheit mit dem Geschäftsgebaren einer deutschen Großbank, bei der er zuletzt als Direktor tätig war und die ihre hauseigenen Produkte vor die individuelle Kundenberatung platzierte, veranlasste ihn zur Gründung seiner Firma im Jahr 2003.

Kontakt

Das Unternehmen Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH ist in 47533 Kleve, Hoffmannallee 55, ansässig, Telefon +49 2821/979 89-0, E-Mail: info@oberbanscheidt-cie.de

Fazit: Oberbanscheidt & Cie. behalten auch für 2023 das Grüne Licht in der Vertrauensampel.
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang