Zwei weitere Vermögensverwalter mit weißer Weste
Geradezu „porentief rein“ zeigen sich zwei Vermögensverwalter, die die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz schon eine Weile im Zuge des «Trusted Wealth Managers» beobachtet: die Bank im Bistum Essen (BiB) sowie die RP Rheinische Portfolio Management GmbH. Bei der BiB möchte man Ethik sozusagen als „oberstes Gebot“ unterstellen, das aber auch eingehalten zu werden scheint. Weder haben wir in unserem ständigen Monitoring einen Anlass gefunden, am fairen Kundenumgang zu zweifeln, noch gibt die BiB in ihrer Antwort auf unseren Fragebogen Anlass dazu. Auch aus Kunden-, Mitarbeiter- oder Fachanwaltskreisen hören wir keine diesbezüglich kritischen Äußerungen. Fein!
Als Beschwerde gilt der BiB dabei jede Äußerung von Unzufriedenheit, die eine natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) an die Bank im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsaktivität richtet. Dabei muss der Begriff Beschwerde nicht zwingend verwendet werden. Die Beschwerde bedarf auch keiner bestimmten Form. Zudem müssen Beschwerden intern „zuverlässig aufgenommen und ausgewertet“ werden, um Erkenntnisse über mögliche Versäumnisse und Unzulänglichkeiten im Geschäftsbetrieb zu gewinnen und diese abstellen zu können.
RP: Wer dabei ist, legt noch eins drauf
Die RP gibt ein ähnlich positives Bild mit Blick auf ihr ethisches Verhalten gegenüber Kunden ab. Da wundert es nicht, dass laut Auskunft von Geschäftsführer Christian Roch im letzten Jahr alle Bestandskunden nachinvestiert hätten und 1/3 hat Empfehlungen für das Haus ausgesprochen habe, „die zu 100% zu neuen Kundenbeziehungen geführt“ hätten.